- 15.01.2009, 12:47:09
- /
- OTS0176 OTW0176
Notare gratulieren Bandion-Ortner zur Angelobung als Justizministerin und bekräftigen Bereitschaft zur Mitarbeit an Reformen
Wien (OTS) - "Die Unabhängigkeit der Justiz und ihrer
Einrichtungen zu gewährleisten gehört zu den Grundprinzipien jedes
Rechtsstaats. Die Bestellung der Justizministerin aus den Reihen der
Richterschaft bietet eine hervorragende Chance, die hohen Standards
der österreichischen Justiz zu wahren." Dies erklärt der Präsident
der Notariatskammer, Klaus Woschnak, aus Anlass der Angelobung von
Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz. Die
Parteifreiheit der Justizministerin bringe für ihre Kolleginnen und
Kollegen in der Bundesregierung eine besondere Verantwortung. Es
gelte, die Justiz durch Bereitstellung aller notwendigen personellen
und infrastrukturellen Mittel so zu unterstützen, dass sie ihrer
besonderen Aufgabe im Rechtstaat klaglos nachkommen kann. Die
bevorstehenden Budgetverhandlungen werden hiefür die erste
Bewährungsprobe sein.
Eine besondere Herausforderung für die neue Justizministerin werde
die Analyse jener Phänomene sein müssen, die zu den derzeitigen
Schwierigkeiten in der Finanz- und in der realen Wirtschaft geführt
haben. Woschnak: "Die Privatautonomie der Bürger ist eine der
wichtigen Errungenschaften für den mündigen Bürger. Die rücksichtlose
Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen habe aber weitgehend
zur bestehenden Krisensituation beigetragen. Die Lehren daraus zu
ziehen wird auch zu den wichtigen Anliegen des Justizressorts zählen
müssen."
Der Schutz der Konsumenten vor Irreführung oder Übervorteilung
werde dabei eine besondere Rolle spielen müssen. Der Rechtsstaat
komme ohne rechtliche Rahmenbedingungen für rechtsgeschäftliches und
wirtschaftliches Handeln nicht aus. Deshalb müssten Juristen und
Ökonomen in einen Dialog treten darüber, wie die Teilnehmer am
Rechts- und Wirtschaftsleben ihrer sozialen Verantwortung gerecht
werden können. Den Vorhaben einer unabhängigen Justiz komme in diesem
Dialog eine wesentliche Rolle zu. Dies sei gleichzeitig als ein
Beitrag zur Wahrung des sozialen Friedens zu sehen.
Das gelte auch für den Ausbau des europäischen Rechtsraums, so der
Notarenpräsident weiter: "Prägend für die Identitätsbildung der
Bürger sind zweifellos die Eigenständigkeit der Traditionen und
Kulturen der EU-Mitgliedsstaaten und Regionen. Dazu gehört auch die
Rechtskultur. All dies ist den Bürgern tatsächlich näher als ein
technokratisch bestimmtes, von ökonomischen Prioritäten geprägtes
Europa."
Die Justiz werde in den rechtsberatenden Freien Berufen eine
besondere Stütze finden. Die Unabhängigkeit der freien Berufe ist
beste Voraussetzung für die fachgerechte und qualitativ hochwertige
Mitarbeit in der Justizpolitik. Dies mit dem Vorteil, ebenso wie die
neue Justizministerin die Probleme des Rechtslebens aus der täglichen
Berufspraxis zu kennen. Deshalb sollte den Vorschlägen der
Rechtsberufe für die Gesetzgebung besondere Aufmerksamkeit geschenkt
werden.
"Von der neuen Ministerin, die in ihrer Richterzeit viel mit
Wirtschaftsdingen zu tun gehabt hat, erwarte ich mir im Besonderen
Verständnis für das Bedürfnis der KMU und Bürger nach
Rechtssicherheit. Dies wird durch geordnete Verfahren gewährleistet.
Bei Neuregelungen, beispielsweise im Gesellschaftsrecht, müssen
einerseits Schutzerfordernissen und andererseits ökonomischen
Überlegungen Rechnung getragen werden." so Woschnak.
Die Notariatskammer hofft, dass bei der Ausrichtung der künftigen
Justizpolitik dem Bedürfnis der Bürger und der KMU Gedanken getragen
sein wird, in einem wohl abgewogenen Ausgleich der Interessen für
rechtliche, soziale und wirtschaftliche Wohlfahrt zu sorgen.
Konkret nennt das Notariat seine Bereitschaft zur Mitarbeit bei:
- Der Reform des Familienrechts, beispielsweise in Form von erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten im Ehegüterrecht, der Absicherung von Lebenspartnerschaften oder der Rechtssicherheit und Autonomie bei "grenzüberschreitenden Lebensverhältnissen", - Der Erbrechtsreform, beispielsweise durch eine Besserstellung des Ehepartners im Erbecht, und der Reform des Pflichtteilsrechts - Der Reform des Rechts der Kapitalgesellschaften, die eine beschleunigte Unternehmensgründung und -übertragung beinhalten sollte
Ein jahreslanges Anliegen des Notariats bleibt weiterhin aufrecht:
"Die ersatzlose Streichung des Gebührengesetzes. Dies entlastet vor
allem die kleinen Gebührenschuldner und damit die KMU", so Woschnak.
Der Grund: Das Gebührengesetz ist international ein Kuriosum und
nicht mehr zeitgemäß. Ursprünglich als Papierverbrauchssteuer
gedacht, ist es aufwändig zu administrieren, ungerecht und unsozial.
Rückfragehinweis:
Österreichische Notariatskammer, Landesgerichtsstraße 20, 1011 Wien
Marion Aitzetmüller, Tel.: +43 (0) 1 402 45 09
mailto:marion.aitzetmueller@notar.or.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ONK






