- 15.01.2009, 11:23:52
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Brunner: Rechte von Bürgerinitiativen und NGOs drohen weiter eingeschränkt zu werden
Schon zwei EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen unzureichender Umsetzung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Wien (OTS) - "Die Rechte von Bürgerinitiativen und NGOs drohen
wegen der im Regierungsübereinkommen gewünschten
Verfahrensbeschleunigung weiter eingeschränkt zu werden. Das steht im
eklatanten Widerspruch dazu, dass Österreich schon mit zwei
Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU konfrontiert ist", so
Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen. "Notwendig ist eine
Ausweitung der Rechte von Bürgerinitiativen samt Finanzierung und
zumindest EU-konforme Schwellenwerte, ab denen eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist" so Brunner weiter,
anlässlich der gestrigen Sitzung des Umweltrates.
Aktuell gibt es zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen
Österreich - mit weiteren ist zu rechnen - wegen der unzureichenden
Umsetzung und der fragwürdigen Vollziehung des Gesetzes. Trotzdem das
erste Vertragsverletzungsverfahren bereits 2006 eingeleitet wurde,
liegt bis jetzt keine Novelle des Gesetzes vor
Der Umweltrat wurde von der Grünen Umweltsprecherin einberufen, um
aktuelle Probleme in Zusammenhang mit dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzt (UVP-G) zu besprechen. Dem
UVP-G unterliegen im wesentlichen Großprojekte der Industrie,
beispielsweise auch Müllverbrennungsanlagen und Straßen. Nach dem
UVP-G muss eine Prüfung über die erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt des Projekts und daher auch auf die Nachbarn erfolgen.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at
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