• 26.12.2008, 10:09:00
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ÖGB fordert Stärkung der ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung

ArbVG-Reform nach 35 Jahren überfällig. "An heutige Arbeitswelt anpassen!"

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Wien (ÖGB) - "Die Veränderungen in der Arbeitswelt, aber auch die
dramatische Situation auf dem Arbeitsmarkt machen eine Stärkung der
ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung überfällig", sagt Bernhard Achitz,
Leitender Sekretär im ÖGB. Unternehmen gingen vermehrt in Kurzarbeit,
die mit den Betriebsräten vereinbart werden müsse. "Das erfordert
großen Einsatz, aber auch fachliches Wissen. Nach mehr als 35 Jahren
ist es daher hoch an der Zeit für eine Reform des
Arbeitsverfassungsgesetzes. Gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten brauchen ArbeitnehmerInnen Schutz und gute Vertretung auf
gesetzlicher Basis", so Achitz.++++

"Immer wieder verhindern Unternehmen die Wahl eines Betriebsrates.
Gewerkschaften wird der Zutritt zu Betrieben verwehrt. Hier herrscht
eindeutig Reformbedarf. Die ArbeitnehmerInnen brauchen eine starke
Interessenvertretung in den Betrieben ebenso wie kämpferische
Gewerkschaften", sagt Achitz. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
stammt aus dem Jahr 1973. Seither wurde es mehrmals novelliert, aber
nie an die geänderten Arbeitsverhältnisse angepasst worden. Den
bisher letzten Versuch in diese Richtung hat die damalige
Sozialministerin Lore Hostasch Ende der Neunziger Jahre gestartet.

Ein Betriebsrat für alle Beschäftigten an einem Standort

Der ÖGB fordert das bedingungslose Zutrittsrecht der
Gewerkschaften zum Betrieb, insbesondere zur Anbahnung und zur
Abwicklung von Betriebsratswahlen. "Ein einheitlicher Betriebsrat
muss für alle ArbeitnehmerInnen an einem Standort möglich sein, auch
wenn sie rein rechtlich bei verschiedenen Arbeitgebern arbeiten.
Sonst können die Arbeitgeber durch beliebige Auslagerungen von
Firmenteilen die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen untergraben", so
Achitz.

Weil die fachlichen Ansprüche an die Betriebsratsmitglieder immer
größer werden, fordert der ÖGB eine Ausweitung der bezahlten
Bildungsfreistellung von drei auf vier Wochen. "Außerdem müssen für
ErsatzbetriebsrätInnen die gleichen Bildungsmöglichkeiten bestehen
wie für Betriebsratsmitglieder. Für BetriebsrätInnen in Betrieben mit
weniger als 20 ArbeitnehmerInnen müssen dieselben Ansprüche auf
Bildung gelten wie in allen anderen Betrieben", fordert Achitz.

Verbesserungen fordert Achitz auch für die Jugendvertrauensräte,
die betrieblliche Vertretung der Jugendlichen. Deren Zuständigkeit
müsse auf alle Lehrlinge sowie auf alle jugendlichen
ArbeitnehmerInnen ausgeweitet werden. Das aktive Wahlalter müsse
daher auf 21 Jahre angehoben werden. "Die neue Regierung soll jetzt
beweisen, dass sie schnelle und gute Reformen auf die Beine stellen
kann. Eine ArbVG-Reform bis zum Sommer muss drin sein", schließt
Achitz.(fk)

ÖGB, 26.Dezember 2008 Nr. 792

Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
0664 301 60 96

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