- 12.12.2008, 11:33:53
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Vermeidung von Kündigungen: Leitl fordert "Sicherungsgeld" für kleine Betriebe in Not
Zusätzliche Ausbildung und spezielle Kurzarbeit auch für Klein- und Mittelbetriebe sollen helfen, Beschäftigung auch in schwierigen Zeiten zu erhalten
Wien (PWK967) - Große Industriebetriebe wenden Kurzarbeit an,
senken damit Arbeitskosten und sichern Arbeitsplätze. " Für kleinere
Betriebe insbesondere im Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ist
Kurzarbeit aber eher unpraktikabel. Diese brauchen einfache
Instrumente, die denselben Zweck erfüllen", schlägt Christoph Leitl,
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vor.
In einer Phase der Absatz- bzw. Auftragsschwäche sinkt auch der
Arbeitskräftebedarf. Wird Personal abgebaut, gehen wichtige
Mitarbeiter verloren, die bei einem Aufschwung wieder gebraucht
werden.
Die Gefahr besteht, dass in der jetzigen Lage Unternehmen aus
kaufmännischer Vorsicht, wegen rückläufiger Aufträge oder aufgrund
eines kurzfristigen Entfalls von Kunden oder Zahlungen Arbeitnehmer
kündigen. "In einer schwierigen Lage muss den betroffenen Betrieben
mit entsprechenden Arbeitsförderungen ermöglicht werden, ohne
substantielle Verluste und ohne Beschäftigtenabbau die Krise
durchzutauchen und ihre Mitarbeiter zu behalten", fordert Leitl.
Die Wirtschaftskammer schlägt daher ein "Sicherungsgeld für
Betriebe in Not" und eine neue Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
vor, damit auch Klein- und Mittelbetriebe flexibel auf die Krise
reagieren können, ohne Mitarbeiter frei zu setzen.
So soll eine Art Kurzarbeit ohne starre Vorgaben und komplexe
Voraussetzungen auch für kleine und mittlere Unternehmen anwendbar
sein. Kurzarbeit setzt derzeit in der Regel einen eigenen
Kollektivvertrag für jeden Betrieb voraus und wird derzeit vor allem
in Großbetrieben angewendet. "Ein eigener Kollektivvertrag für einen
10- Personen-Betrieb ist eine bürokratische Überdosis. Und das
letzte, was Unternehmen in der Krise brauchen, ist unnötige
Bürokratie", fordert Leitl ein "Sicherungsgeld" für Betriebe, welche
vorübergehend einen Umsatzeinbruch erleiden oder Liquiditätsprobleme
haben, weil etwa eine Zahlung ausgeblieben ist.
Ähnlich der klassischen Kurzarbeit sollten solche "Betriebe in
Not" ein "Sicherungsgeld" (maximal bis zur Höhe des entsprechenden
Arbeitslosengeldes) auch ohne eigenen Kollektivvertrag erhalten, wenn
sie ihre Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Ein solches "Sicherungsgeld"
würde Arbeitsplätze erhalten und keine Mehrkosten verursachen, da im
Fall von Kündigungen ohnehin Arbeitslosengeld zu zahlen wäre. Um
ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte zu vermeiden, muss dem
Arbeitsmarktservice die krisenhafte Situation des Betriebes (z. B.
plötzlicher Umsatzeinbruch) samt entsprechendem Maßnahmenplan
nachgewiesen werden. Zudem können alle Maßnahmen befristet sein. In
Holland gibt es seit kurzem ein solches Kurzarbeitsmodell, das für
die jetzige Krise maßgeschneidert ist. Leitl: "Mit diesem Modell
kann Betrieben und ihren Beschäftigten unbürokratisch und rasch
geholfen werden, Krisen ohne Substanzverlust zu bewältigen. Das Motto
heißt: Sanieren statt liquidieren. Wer schnell und rechtzeitig hilft,
hilft doppelt."
Die ausfallende Arbeitszeit sollte aber produktiv genutzt werden.
"Machen wir aus der Not eine Tugend und qualifizieren wir Mitarbeiter
in der auftragsschwachen Zeit", empfiehlt Leitl. In Oberösterreich
zahlt das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der
Ausbildung, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Bildungskarenz
vereinbaren. In der Bildungskarenz absolviert der Arbeitnehmer eine
Ausbildung und bezieht kein Entgelt, sondern Weiterbildungsgeld (in
der Höhe des Arbeitslosengeldes). Das Modell sollte, so Leitl, auf
ganz Österreich ausgeweitet werden: "Wir müssen jetzt handeln, um die
Wachstumsflaute zu überwinden. Sonst bekommen wir die Rechnung am
Arbeitsmarkt in Kürze serviert." (RH)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Stabsabteilung Presse Mag. Rupert Haberson Tel.: (++43) 0590 900-4362 Fax: (++43) 0590 900-263 mailto:[email protected] http://wko.at/Presse
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