• 09.12.2008, 12:42:33
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Hagenhofer: 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist konkrete Verpflichtung für alle

Hinrichtung von Wo Weihan ist erschütternd und schockierend

Wien (SK) - Anlässlich des morgigen 60. Jahrestages des
Beschlusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nahm
SPÖ-Menschenrechtssprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat Marianne
Hagenhofer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ Stellung: "Diese
Erklärung läutete ein neues Zeitalter ein, weil damit die
Staatengemeinschaft erstmalig anerkannte, dass jeder Mensch über
gleiche und unveräußerliche Rechte und Freiheiten verfügt und dass
diese universal sind. Sie gelten weltweit für Menschen aller Kulturen
und Religionen. Die Erklärung enthält sowohl politische und
bürgerliche als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Diese sind unteilbar und ergänzen einander. ****

Obwohl es seit 1948 weltweit große Fortschritte bei der
Durchsetzung der Menschenrechte gegeben hat, bleibt noch
außerordentlich viel zu tun und es gibt nach wie vor in vielen
Staaten zum Teil dramatische Verletzungen der Menschenrechte.

Von besonderer Bedeutung ist, dass PolitikerInnen und BürgerInnen,
die sich für Menschenrechte einsetzen, dies nicht nur am 10. Dezember
jeden Jahres zum Ausdruck bringen, sondern an jedem Tag und nicht nur
allgemein, sondern bei ganz konkreten Fällen.

Von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der Menschenrechte
ist auch das im Jahr 2004 ausgerufenen "Weltprogramm für
Menschenrechtsbildung", das bis 2009 dauern soll. Wie wichtig dies
ist, beweist eine Umfrage aus der Bundesrepublik Deutschland, wonach
42 Prozent der befragten Wahlberechtigten der deutschen Bevölkerung
kein einziges Menschenrecht nennen konnten und 27 Prozent keine
Menschenrechtsorganisation nannten. Es ist zu erwarten, dass in
Österreich die Situation nicht grundlegend anders ist.

Trotz ihres umfassenden Schutzes enthält die Allgemeine Erklärung
kein ausdrückliches Verbot der Todesstrafe. Der internationale Pakt
über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) schränkt die
Anwendung der Todesstrafe jedoch strikt ein. Im Jahr 1989 wurde die
Todesstrafe im 2. Zusatzprotokoll vom VN-Zivilpakt geächtet.
Schließlich hat die UN-Generalversammlung mit ihrer Resolution 62/149
vom 18.12.2007 ihre Position gegen die Todesstrafe noch einmal
bekräftigt.

Auch angesichts dieses Hintergrundes ist die vor kurzem erfolgte
Hinrichtung von Wo Weihan in der Volksrepublik China umso
erschütternder. Der bis vor einigen Tagen amtierende Staatssekretär
Hans Winkler im österreichischen Außenministerium hatte die
Vorgangsweise der chinesischen Justiz als "schweren Vertrauensbruch,
der durch nichts zu rechtfertigen ist" bezeichnet und das Verhalten
der Behörden gegenüber der Familie des Hingerichteten als
"unmenschlich" (APA0036 AI, II 01.12.2008). Zu Recht hatte der
Staatssekretär ausgedrückt, dass "China durch diese unmenschliche
Handlung sein Ansehen in Österreich schwer beschädigt habe". Leider
blieben auch die Gnadenappelle von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
und Nationalratspräsidentin Maga. Barbara Prammer ebenso ungehört,
wie jene von EU-Kommission und EU-Ratsvorsitz. Der französische
EU-Ratsvorsitz hat die Exekution von Wo Weihan "auf das schärfste"
verurteilt und es als besonders empörend bezeichnet, dass die
Hinrichtung während des EU-China-Menschenrechtsdialogs erfolgt sei
(APA0065 AI, II 30.11.2008). Zahlreiche Personen, insbesondere der
Generalsekretär der Österreichsektion der Menschenrechts- und
Gefangenenhilfsorganisation "amnesty international" Heinz Patzelt
sprachen eindeutig davon, dass es "kein faires Verfahren" gegeben
habe und nach Darstellung der österreichischen Töchter des
Hingerichteten kam das Todesurteil "unter ungeklärten Umständen, mit
Gewissheit aber auf Grundlage eines mit Gewalt erzwungenen
Geständnisses" zustande, welches später widerrufen wurde (APA0280
AI, 1.12.2008).

"Der Fall Wo Weihan und dessen erschütternde Hinrichtung zeigen
schmerzhaft deutlich, wie viel für die Durchsetzung von
Menschenrechten noch getan werden muss und wie sehr Menschenrechte
weltweit von Regierungen und staatlichen Institutionen verletzt
werden. Gerade am Tag der Menschenrechte soll dieser konkrete Fall
ganz besonders noch einmal ins Bewusstsein der Menschen gerufen
werden, um hoffentlich mit dazu beizutragen, dass so schwerwiegende
Verletzungen der Menschenrechte künftig verhindert werden können",
schloss Hagenhofer. (Schluss) df/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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