• 04.11.2008, 11:18:17
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  • OTS0141 OTW0141

Illegale Fasanjagd polizeilich beendet

Wien (OTS) - Schon wieder illegales Aussetzen gezüchteter Fasane
dokumentiert - Jäger schießen in Richtung der TierschützerInnen

Durch den Einfluss der Jagdlobby ist das Aussetzen gezüchteter
Tiere für den Jagdspaß entgegen dem Willen der Bevölkerung weiterhin
erlaubt - die Jagd wurde aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen.

Dennoch ist es verboten, die Zuchttiere unmittelbar vor dem
Abschuss auszusetzen.

Nach dem steiermärkischen Jagdgesetz §58 (2) 14 ist das Aussetzen
der Tiere während der Schusszeit oder innerhalb von 4 Wochen vor der
Jagd verboten. Die Jägerschaft möchte die teuer gekauften
Zuchtfasane, die in der Wildnis gar nicht lebensfähig sind, aber
nicht an die Füchse "verlieren". Daher wird vom Tierschutz immer
wieder beobachtet, dass es für die Jägerschaft völlig normal ist,
dieses Gesetz zu ignorieren und die hilflosen Zuchttiere direkt vor
der Treibjagd zum Abschuss aus dem Gehege zu nehmen.

So auch am 2. November 2008 in Eggersdorf bei Graz. Nach einem
anonymen Hinweis dokumentierten TierschützerInnen am Nachmittag des
1. November, dass die Fasanvoliere im Jagdrevier voll besetzt war. Am
2. November um 7:30 Uhr früh waren aber die Volierentore offen und
die Treibjagd begann kurz darauf. Die TierschützerInnen holten sofort
die Polizei und zeigten die illegalen Machenschaften der JägerInnen
an. Diese reagierten - wie immer - gereizt und aggressiv, schossen in
Richtung der jagdfremden Personen auf fliehende Zuchttiere und
versperrten den AktivistInnen auf öffentlichen Wegen den Zugang, um
das Dokumentieren der illegalen Jagd zu verhindern. Am Nachmittag
dann die Entscheidung: die Polizei brach die gesetzwidrige Jagd ab.

Wie immer unter derartigen Umständen die Reaktion der Jägerschaft:
die Voliere sei von TierschützerInnen geöffnet worden. Abgesehen
davon werde man die Anzeigerin wegen Besitzstörung klagen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Die Jägerschaft, zu
der leider oft auch die BehördenvertreterInnen wie Bürgermeister oder
Bezirkshauptleute, sowie Polizeichefs und sogar BezirksrichterInnen
gehören, meint, sie stehe über dem Gesetz. Immer und immer wieder
beobachten wir dasselbe Szenario: illegale Machenschaften werden
frech lächelnd offen durchgeführt, und wenn TierschützerInnen die
Gesetzesbrüche dokumentieren und anzeigen, dann wird mit Gewalt
reagiert und oft noch behauptet, dass die TierschützerInnen die
eigentlichen TierquälerInnen wären. Wegen der Verhinderung des
Abschusses illegal ausgesetzter Zuchtfasane wurde ich einmal sogar
von der BH Tulln in erster Instanz wegen Tierquälerei zu 550 Euro
Strafe verurteilt! Erst die zweite Instanz machte dem Spuk ein Ende
und sprach mich frei."

Rückfragehinweis:
Verein Gegen Tierfabriken
Nikolaus Kubista, Tel.: 0664-2502099
Fotomaterial: Tel.: 01-9291498

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