- 08.10.2008, 11:25:54
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Hofer: Steuerliche Freibeträge für Behinderte Menschen anheben
Wien (OTS) - Steuerpflichtigen, die außergewöhnliche Belastungen
durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, steht ein
steuerlicher Freibetrag zu. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich
dabei nach dem Grad der Behinderung. Da diese Beträge, die im
Einkommensteuergesetz 1988 festgelegt wurden, noch nie wertangepasst
wurden, fordert FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer nun eine
dringende Erhöhung.
Hofer: "Der Lebenshaltungskostenindex hat sich seit 1988 um 56,8
Prozent verändert. Ausgehend von einem Betrag in der Höhe von Euro
726,00 im Jahresdurchschnitt 1988 betrug dieser Ende 2007 bereits
Euro 1.139,09. Außerdem wurden neben den Jahresfreibeträgen auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für
Mehraufwendungen wie Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug von
Körperbehinderten seit 1988 nicht dem Lebenshaltungskostenindex
angepasst. Es muss also rasch eine Anhebung dieser Werte vorgenommen
werden."
Um die inflationsbedingte finanzielle Schlechterstellung Behinderter
zu lindern, wird Hofer zu Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode im
Nationalrat einen Antrag einbringen, mit dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, für eine Anpassung der Jahresfreibeträge
betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung als
auch der monatlichen Pauschbeträge zu sorgen.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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