• 17.09.2008, 11:09:21
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  • OTS0133 OTW0133

ÖGB-Kritik an geplanter Europäischer Privatgesellschaft

Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen nicht gesichert

Brüssel/Wien (ÖGB) - Der von der EU-Kommission vorgelegte
Verordnungsentwurf für eine Europäische Privatgesellschaft (EPG)
werde in dieser Form abgelehnt, stellte Dienstag Abend der Leitende
Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz, bei einer Podiumsdiskussion in
Brüssel fest. Der Grund: Im Entwurf ist die Mitbestimmung der
ArbeitnehmerInnen nicht gesichert.++++

Zielsetzung der "Euro-GmbH" ist laut EU-Kommission, Klein- und
Mittelunternehmen (KMUs) bei Mobilität, Flexibilität und
Kostensenkung zu unterstützen. Sie soll aber auch größeren
Unternehmen als Gesellschaftsform zur Verfügung stehen. Das
Europäische Parlament wird im Rahmen der Gesetzwerdung lediglich
konsultiert, im Europäischen Rat ist Einstimmigkeit erforderlich.

Laut Entwurf sollen in einer EPG die Mitbestimmungsregeln jenes
Staates gelten, in welchem eine EPG ihren eingetragenen Sitz hat.
Achitz: "Damit ist einer legalen Umgehung der Mitbestimmung Tür und
Tor geöffnet. So könnte eine EPG in einem EU-Staat gegründet werden,
in dem es keine Mitbestimmung oder nur eine auf sehr niedrigem Niveau
für private Unternehmen gibt. Anschließend werden ArbeitnehmerInnen
in Betrieben dieses Unternehmens mit Standort Österreich oder
Deutschland beschäftigt. Die Folge: Trotz nationaler Mitbestimmung in
Österreich und Deutschland gibt es für die Beschäftigten keine
Mitbestimmung." Völlig unzureichend sind auch die Vorschriften über
die Mitbestimmung für den Fall einer Sitzverlegung der Gesellschaft.

Deshalb fordert Achitz die EU-Kommission auf, eine eigene
Richtlinie vorzulegen, die die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
regelt und Mitbestimmungsrechte schützt.

Weitere Kritikpunkte:
Laut Entwurf gibt es lediglich GeschäftsführerInnen und
Gesellschafterversammlung. Er lässt völlig offen, über welche Organe
eine Mitbestimmung erfolgen soll. Dazu kommt noch, dass die
Kapitaleinlage lediglich 1 Euro beträgt. Achitz: "Die EPG in dieser
Form wäre ein ideales Instrument für Schwindelfirmen und würde dieser
noch ein europäisches Label verleihen. Leider hat sich die
EU-Kommission bei der Ausarbeitung der EPG-Verordnung offenbar an den
niedrigsten europäischen Standards orientiert, das Gegenteil wäre
aber notwendig", so Achitz abschließend.(ff)

ÖGB, 17. September 2008 Nr. 509

Rückfragehinweis:

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   Franz Fischill
   Tel.: (++43-1) 534 44/510 DW
   Fax: (++43-1) 533 52 93
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   http://www.oegb.at

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