- 02.09.2008, 12:49:10
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Umweltdachverband, Naturschutzbund, Naturfreunde, Alpenverein und Initiative "Rettet Salzburgs Berge": Berufung in Sachen Tennengebirge ist richtiger und wichtiger Schritt!
NGOs sind froh, dass das Land Salzburg das Urteil in 1. Instanz nicht hinnimmt und weiter um die strategisch wichtigen Wasserreserven kämpft
Wien/Salzburg (OTS) - Die NGOs begrüßen die Entscheidung von Frau
LH Gabi Burgstaller und LHStv David Brenner, in der Causa
Tennengebirge nicht klein beizugeben, und in Berufung gegen das
Urteil im Prozess um den Verkauf von 800 Hektar im Tennengebirge an
den Industriellen Kaindl zu gehen. "Wir sind froh, dass das Land in
der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Linz, gegen das Urteil
beruft. Nur so kann rechtliche Klarheit hergestellt werden. Wir sind
nach wie vor überzeugt, dass die bedeutsamen Karstquellen und
strategisch wichtigen Trinkwasserreserven des Tennengebirges durch
die öffentliche Hand langfristig geschützt und nachhaltig gesetzlich
gesichert werden müssen", so Umweltdachverband, Naturschutzbund,
Naturfreunde, Alpenverein und Initiative "Rettet Salzburgs Berge"
unisono.
Verkauf des Areals ist und bleibt gesetzwidrig!
Völlig absurd ist für die NGOs die Argumentation der Bundesforste,
welcher der Einzelrichter in 1. Instanz gefolgt ist. Das
Bundesforstegesetz besagt eindeutig, dass Flächen mit strategischen
Wasserressourcen nicht verkauft werden dürfen. Die ÖBf waren demnach
nicht berechtigt, das fragliche Areal zu verkaufen. Das ist ein
klarer gesetzlicher Auftrag an Vorstand und Aufsichtrat der
Bundesforste.
UWD: "Gesetzwidriges Handeln" muss lückenlos aufgeklärt werden!
"Das Argument, es handle sich beim ÖBF-Gesetz lediglich um ein
Organisationsprivatisierungsgesetz, und der Verstoß gegen dieses
gesetzlich normierte Verbot könne nur vom Eigentümer - sprich vom
Bund bzw. BM - geahndet werden, ist eine gesetzliche Pervertierung",
sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.
"Durch eine solche Regelung könnte nur ein vom Bund entsandtes
Aufsichtsratsmitglied gesetzeswidriges Handeln der Bundesforste AG
verhindern - unterlässt das zuständige Aufsichtsratsmitglied dies,
würde eine gesetzeswidriger Verkaufsakt rechtsgültig - das kann wohl
kaum der Sinn einer vernünftigen Judikatur sein", so Heilingbrunner.
Ebenso unverständlich ist für Heilingbrunner die Argumentation der
Salzburger-ÖVP, dass die Klagsführung des Landes Salzburg
Geldverschwendung sei. "Den Herren Eisl & Co. sei ins Stammbuch
geschrieben: Diese Klagsführung ist absolut notwendig, um eine für
ganz Österreich bedeutsame Grundsatzfrage zu klären - wichtige
strategische Wasserressourcen dürfen nicht verkauft werden! Eine
Klagsführung zur langfristigen Sicherung der strategischen
Wasserressourcen ist genauso wichtig, wie der Ankauf des Mondsees
durch die öffentliche Hand", so Heilingbrunner abschließend.
Rückfragehinweis:
Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des UWD, Tel. 0664/381 84 62. Dr. Roland Kals, OeAV-Landesnaturschutzreferent, Tel. 0662/822692-13. Gudrun Mosler-Törnström, Vorsitzende der Naturfreunde Salzburg, Tel. 0664/183 46 36. Dr. Edgar Dachs, Initiative "Rettet Salzburgs Berge", Tel. 0662/8044-5439. Dr.in Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: [email protected], http://www.umweltdachverband.at
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