• 14.08.2008, 11:25:26
  • /
  • OTS0116 OTW0116

Glawischnig zu Feinstaub-Urteil: Gesetzesnovelle in Österreich notwendig

Umweltminister Pröll pfeift auf Gesundheitsschutz und BürgerInnenrechte

Wien (OTS) - "Nach dem eindeutigen Urteil des EuGH muss das
österreichische Feinstaubgesetz repariert werden", fordert Eva
Glawischnig, stv. Bundessprecherin der Grünen. "Derzeit können sich
BürgerInnen gegen permanente Grenzwertüberschreitungen nicht direkt
zur Wehr setzen. Genau dieses Recht räumt die EU-Feinstaub-Richtlinie
den Menschen aber ein, das hat der EuGH nun klargestellt. BürgerInnen
können bei Grenzwertüberschreitungen einen Aktionsplan einklagen, der
eine deutliche Senkung der gesundheitsschädlichen Feinstaubbelastung
bewirkt", stellt Glawischnig klar. Dass Umweltminister Pröll trotz
der klaren Rechtslage keine Notwendigkeit für eine Gesetzesreform
sehe, sei ein weiterer Beleg für seine seit Jahren betriebene
Ignoranz in Sachen Feinstaub. "Der Umweltminister pfeift auf
Gesundheitsschutz und BürgerInnenrechte", kritisiert Glawischnig.
Seit Jahren kommt es in Österreichs Ballungszentren zu
Grenzwertüberschreitungen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der
Menschen verkürzt sich z.B. in Graz Feinstaub-bedingt um 17 Monate.
Kinder sind besonders betroffen. Insbesondere in den Wintermonaten
ist die Feinstaub-Belastung hoch. "Der Umweltminister wäre gut
beraten, das Problem nicht länger zu ignorieren, sondern umgehend
eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten", fordert Glawischnig. "Aber Pröll
will offenbar, dass die Bürger und Bürgerinnen hilflose Bittsteller
bleiben", bemängelt Glawischnig, die daran erinnert, dass der
Umweltminister auch bei der Umsetzung der Aarhuskonvention, wonach
BürgerInnen Klagerechte auf Einhaltung des Umweltrechts einzuräumen
sind, säumig ist. Ebenso habe Pröll im Hinblick auf die
BürgerInnenrechte einen mangelhaften Entwurf zur Umsetzung der
EU-Umwelthaftungs-Richtlinie vorgelegt.

Die Schlüsselbotschaft des EuGH-Urteils lautet wie folgt: Natürliche
und juristische Personen, die unmittelbar von der Gefahr einer
Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen betroffen sind,
müssen bei den zuständigen Behörden - gegebenenfalls unter Anrufung
der zuständigen Gerichte - erwirken können, dass beim Vorliegen einer
solchen Gefahr ein Aktionsplan erstellt wird.

Derzeit kann man in Österreich nur gegen den säumigen Staat
gerichtlich vorgehen, wenn ein konkreter Schaden bereits eingetreten
ist. Eine Feststellungsklage für künftige Schäden wegen
Grenzwertüberschreitung ist zwar zulässig, doch werden dem Bürger
hohe Beweislasten auferlegt. Aus diesem Grund ist das
Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) zu novellieren. Die BürgerInnen
müssen zumindest beim Landeshauptmann oder dem zuständigen Landesrat
die Erlassung von Maßnahmenplänen, also konkrete Maßnahmen wie
Verkehrsbeschränkungen in belasteten Gebieten, beantragen können.
Wird dem nicht entsprochen, muss ein Rechtsmittel an eine unabhängige
Instanz eröffnet werden. Sollte der Gesetzgeber nicht handeln,
besteht für BürgerInnen aber auch die Möglichkeit, einen solchen
Antrag unmittelbar unter Berufung auf die Luftqualitäts-RL und das
EuGH-Urteil zu stellen.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel