• 13.08.2008, 09:09:28
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  • OTS0022 OTW0022

Hofer: Karlheinz Klement soll auf den Boden der Rechtsordnung zurückkehren!

Rechtsgutachten bestätigt, dass Klement kein Recht zur Führung des Namens FPÖ hat

Wien (OTS) - Anlässlich der Ankündigung von Karlheinz Klement, der
nicht Mitglied der FPÖ ist, bei der NR-Wahl am 28. September mit
einer "FPÖ-Liste" anzutreten, fordert der freiheitliche
Vizeparteiobmann NAbg Norbert Hofer Klement auf, die rechtswidrige
Verwendung des Namens Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) sofort
zu unterlassen. Hofer verweist auf ein Rechtsgutachten des
Verfassungsrechtsprofessors Heinz Mayer, wonach eine politische
Partei das Recht hat, andere Rechtspersonen und damit auch
Wahlparteien von der Führung ihres Namens auszuschließen. Hofer
stellt sohin klar, dass Klement das Recht zur Führung des Namens FPÖ
nicht erhalten hat und dieser daher das Namensrecht der FPÖ verletzt.
Hofer kündigt entsprechende zivilrechtliche Schritte gegen Klement an
und fordert diesen auf, auf den Boden der Rechtsordnung
zurückzukehren.

Rückfragehinweis:
FPÖ

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