• 06.08.2008, 11:08:05
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ARBÖ: Im Ausland für Fahrradheckträger "A" nicht vergessen

Wien (OTS) - Mit den roten Kennzeichen für Fahrradheckträger
dürfen Österreichs PKW-Fahrer auch ins Ausland fahren, stellt der
Leiter der ARBÖ-Rechtabteilung, Dr. Ralf Hasler klar. "Wer über die
Grenze fährt, muss auf dem Fahrradheckträger unbedingt das große A
für Österreich anbringen. Denn aus dem roten Kennzeichen geht -
anders als bei EU-Kennzeichen - das Herkunftsland des PKW nicht
hervor". Das "A"-Nationalitätenschild kann man in allen Dienststellen
des ARBÖ kaufen.

Der ARBÖ-Verkehrsjurist hat noch einen zweiten, wichtigen Tipp für
alle Radsportler parat, die nach Italien reisen: "Bei Fahrten
speziell nach Italien, sollte auf dem Fahrradheckträger auch noch
eine Warntafel für Langgut angebracht werden. Diese Warntafel muss
aber den Italienischen Bestimmungen entsprechen." In Österreich ist
das nicht notwendig, denn bei uns muss diese Tafel nur angebracht
werden, wenn das Ende des Fahrzeugs durch einen hinausragenden
Gegenstand verdeckt wird. Dr. Hasler: "Aber in Italien sind die
Vorschriften für Langgut viel strenger und werden teilweise auch
bestraft, wie wir von betroffenen Mitgliedern aus Tirol wissen".
Dasselbe gilt übrigens auch für Surfbretter, die über das Dach des
PKW hinausragen. Der ARBÖ empfiehlt dazu das Italienische
Fremdenverkehrsamt zu kontaktieren, da diese Warntafel nach
Bestimmungen der "Codice della Strade" genormt sein muss.

Zurück zum Fahrradheckträger: Seit einem Jahr gibt es für
radtransportierende PKW-Besitzer, die ihre Räder hinten mit einem
eigenen "Radlträger" transportierten, eine eigene rote Kenntafel.
Dadurch erspart man sich das mühsame Ummontieren des hinteren
PKW-Kennzeichens auf den Heckträger. Mit Hilfe dieses "dritten
Kennzeichens" erfüllt man die Vorschrift, dass das hintere
Kennzeichen sichtbar sein muss.

Und so kommt man zum roten Kennzeichen: Beantragt wird dieses
Kennzeichen mit weißen Lettern auf rotem Hintergrund bei allen
Zulassungsstellen der Versicherungen. Dazu benötigt man nur einen
Lichtbildausweis. Das Kennzeichen kostet 8,50 Euro und wird innerhalb
von vier Werktagen gefertigt. Bei der Ausfolgung des Kennzeichens
benötigt man folgende Papiere: Amtlicher Lichtbildausweis,
Zulassungsschein und Typenschein des Fahrzeuges. Das Kennzeichen wird
in die Zulassungen eingetragen und kann danach ab sofort montiert
werden, so der ARBÖ.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Ralf Hasler
Tel.: (++43-1) 89121-207
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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