• 09.07.2008, 15:40:25
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UN-Konvention: klares Bekenntnis für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Lebenshilfe Österreich fordert die Einführung des inklusiven Unterrichts als Regelschulmodell

Wien (OTS) - Der heutige Tag ist ein bedeutender für Menschen mit
Behinderungen. Mit der Zustimmung zur UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen setzt der Nationalrat ein klares
Signal für deren Gleichstellung. Die Lebenshilfe Österreich begrüßt
diesen Schritt und fordert, dass nun dringend Taten folgen müssen:
Mit der Ausweitung des integrativen Unterrichts zu einer gemeinsamen
und inklusiven Schule für Kinder mit und ohne Behinderung.

Im Kern geht es bei der UN-Konvention um die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen -
vom Kindergarten angefangen, über die Schule, den Arbeitsplatz, bis
zum Sportverein. Die Lebenshilfe Österreich spricht hier von
Inklusion und meint damit eine Gesellschaft, in der von Beginn an
niemand ausgegrenzt ist. Das internationale Vertragswerk hat damit
erhebliche Auswirkungen auf die österreichische Gesetzgebung. "In
Folge müssen einige Gesetze an die Grundsätze der Konvention
angepasst werden, wie die längst überfällige Regelung für den
gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auch nach
der achten Schulstufe", kommentiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber,
Präsident der Lebenshilfe Österreich. Derzeit müssen rund 2.000
Kinder mit Behinderungen die Schule nach acht Jahren in einer
Integrationsklasse verlassen.

Für die Umsetzung der UN-Konvention nennt Weber zwei Punkte:
"Erstens ist dafür zu sorgen, dass die UN-Konvention rasch in eine
Leicht-Lesen-Version übersetzt wird, damit sie für Menschen mit
intellektueller Behinderung zugänglich und verständlich ist. Zweitens
müssen Menschen mit Behinderungen in einem unabhängigen Kontrollorgan
vertreten sein, das die ordnungsgemäße Umsetzung prüft und
kontrolliert", erklärt Weber "Menschen mit Behinderungen sind dort
einzubinden, wo es um ihre Rechte und Anliegen geht, nach dem Motto
Nichts über uns ohne uns."

Das Besondere an der UN-Konvention ist, dass sie einen
Paradigmenwechsel von einem Vormundsystem zu einem
Unterstützungssystem schafft: Vision ist, dass Menschen mit
intellektueller Behinderung künftig ihre Rechte selbst ausüben können
und nicht mehr auf die Zustimmung eines Sachwalters angewiesen sind.
Zur Ausübung ihrer Rechte haben sie Anspruch auf Unterstützung, zum
Beispiel wenn sie Verträge abschließen, einer Operation zustimmen
oder sich einfach beraten lassen wollen. "Die Verwirklichung dieses
Ziels kann freilich nicht von heute auf morgen erfolgen, und wird uns
die nächsten Jahre intensiv beschäftigen", so Weber abschließend. Die
UN-Konvention stellt erstmals ausdrücklich klar, dass Menschenrechte
für Menschen mit Behinderungen im gleichen Ausmaß gelten wie für
Menschen ohne Behinderung.

Die Lebenshilfe ist die größte Trägerorganisation in Österreich,
die Menschen mit intellektueller Behinderung in ihrem täglichen Leben
begleitet. Als Interessensvertretung setzt sich die Lebenshilfe
Österreich seit 40 Jahren dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben.

Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Eva Schrammel, Lebenshilfe Österreich
mailto:[email protected]; Tel. 01 812 26 42 79
Mobil 0664/8372448; www.lebenshilfe.at

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