- 27.06.2008, 12:08:14
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Caritas Wien erfreut über Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Bleiberecht
Weitere Schritte für eine dauerhafte Lösung dringend erforderlich!
Wien (OTS) - "Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt
in Richtung mehr Rechtsstaatlichkeit beim Thema Bleiberecht", zeigt
sich Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, neuer Generalsekretär der
Caritas der Erzdiözese Wien, erfreut. Das Antragsrecht ist ein
wesentliches Element für ein sauberes Bleiberecht. Nun sei die
Bundesregierung, konkret Maria Fekter als neue Innenministerin, am
Zug, denn: "Jetzt kommt es auf die gute Implementierung und Umsetzung
der Forderungen des Verfassungsgerichtshofes an", so
Binnenstein-Bachstein. "Gefragt ist eine dauerhafte Lösung".
Weg vom Gnadenrecht, hin zu einem rechtsstaatlichen Verfahren
Die Schaffung eines guten rechtsstaatlichen Verfahrens sei jetzt das
Gebot der Stunde. "Konkret geht es um klare, transparente Kriterien,
ein nachvollziehbares, objektives Verfahren und einen Instanzenzug",
sagte Binnenstein-Bachstein. Zu überdenken wäre jedenfalls das
zwingende Zustimmungsrecht des Innenministeriums. Flankierend gehören
auch bestehende fremdenrechtliche Regelungen, die direkt in die
Illegalität führen, überprüft und abgeschafft. Dazu zählt die
rigorose Regelung, dass ein Aufenthaltsrecht verloren geht, wenn
verabsäumt wurde, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag einzubringen.
Das zwingt nämlich zur Auslandsantragstellung und kann dazu führen,
dass die Wiedereinreise nach Österreich auf Dauer versagt wird.
Rückfragehinweis:
Mag.a Alice Uhl
Pressesprecherin Caritas der Erzdiözese Wien
Tel.: (++43-1) 87812 - 222 od. 0664/848 25 05
mailto:[email protected]
http://www.caritas-wien.at
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