- 20.06.2008, 10:23:52
- /
- OTS0081 OTW0081
KORREKTUR: Ertrinken: Eine der häufigsten Todesursachen bei Kleinkindern
Bei heißen Temperaturen spielen Kinder gerne im Freien - oft am Rande von Wasser. Ein gefährliches Vergnügen, denn: Ertrinken ist bei Kindern eine der häufigsten Todesursachen.
Wien (OTS) - Mit den sommerlichen Temperaturen steigt auch die
Begeisterung für Freibäder, Seen und heimische Swimmingpools. Beim
Planschen im kühlen Nass sind zumeist Erwachsene dabei und passen
auf. Doch ungesicherte Wasserflächen, zu denen Kinder ohne Aufsicht
Zugang haben, sind lebensgefährlich: Das Ertrinken ist bei Kindern
eine der häufigsten Todesursachen in Folge eines Unfalls - nach
Verkehrsunfällen. Allein in den letzten 10 Jahren (1997-2006)
ertranken pro Jahr durchschnittlich sieben Kinder unter fünf Jahre.
Die meisten derart tragischen Unfälle passieren im eigenen Garten
oder in der unmittelbaren Wohnumgebung bei Stürzen in Biotope und
Pools oder beim Baden, wenn die Sprösslinge auch nur wenige Minuten
unbeaufsichtigt sind. Schon eine Wassertiefe ab 20 cm kann zum
Verhängnis werden.
Lautloser Tod
Im Unterschied zu Erwachsenen und älteren Kindern gehen Kleinkinder
einfach unter, ohne um sich zu schlagen. "Durch ihren verhältnismäßig
schweren Kopf und die noch ungeübte Muskulatur, können Kinder unter
fünf Jahren ihren Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser ziehen. Sie
sind nicht in der Lage sich selbst zu retten oder auf sich aufmerksam
zu machen", erklärt Dr. Rupert Kisser, Bereichsleiter Heim, Freizeit
& Sport im KfV. Hinzu kommt, dass die meisten Kleinkinder in diesem
Alter noch keinerlei Schwimmerfahrung haben. Umso wichtiger ist es,
dass Eltern oder Aufsichtspersonen ihre Sprösslinge auf keinen Fall
unbeaufsichtigt in die Nähe von Gewässern oder in Bäder und Pools
lassen - und offene Wasserflächen, zu denen kleine Kinder
unbeobachtet Zugang haben können, absichern. Oft genügen nur wenige
Minuten Ablenkung, die für die Kleinen schwerwiegende Folgen haben
können. Je nachdem, wie lange die Sauerstoffzufuhr unterbrochen war,
sind auch bleibende Gehirnschäden eine mögliche Folge. Im Notfall
kommt es auf sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage an - das
Wissen um Erste Hilfe, also wie im Ernstfall Wiederbelebungsmaßnahmen
eingeleitet werden, ist lebensnotwendig. Bei Ertrinkungsunfällen
zählt jede Sekunde.
Aufblastiere sind keine Schwimmhilfen!
Wasserspielzeuge wie aufblasbare Tiere, Schwimmreifen oder
Luftmatratzen werden von vielen fälschlicherweise als Schwimmhilfen
verstanden - ein fataler Irrtum, denn sie schützen nicht vor dem
Ertrinken. Im Gegenteil: Aufblasspielzeug kann ein Durch- oder
Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern. Relative Sicherheit
bieten nur EU-Norm gerechte Oberarm-Schwimmflügel (ÖNORM EN 13138),
die über getrennt voneinander aufblasbare Kammern und
Sicherheitsventile verfügen und am CE-Zeichen erkennbar sind.
"Schwimmflügel werden am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen, um
den Kopf des Kindes gut über dem Wasserspiegel zu halten. Allerdings
ersetzen Schwimmflügel die Aufsichtspflicht nicht", warnt Dr. Kisser.
Sicherungsmaßnahmen
Neben der ungeteilten Aufmerksamkeit der Aufsichtsperson, müssen
Biotope, Swimmingpools und Regentonnen abgesichert werden: Beim
Spielen können Kleinkinder ins Wasser rutschen. Ein ausreichend hoher
Zaun (mindestens 1,40 Meter) mit selbstschließender, kindersicherer
Tür, eine feste Pool-Abdeckung oder ein Unterwassergitter im Biotop,
das dicht unter der Wasseroberfläche befestigt wird und von außen
nicht sichtbar ist (Maschenweite ca. 4 Mal 4 cm) können einem
tragischen Ertrinkungstod im eigenen Garten vorbeugen. Auch
Swimmingpools sollten mit einer stabilen Abdeckung gesichert werden.
"Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie immer aufpassen. Kinder
machen sich gern selbständig, und auch die aufmerksamsten Eltern
können von packenden Fußballspielen abgelenkt sein", so Dr. Kisser.
Rückfragehinweis:
Mag. Kerstin Pommereit Kuratorium für Verkehrssicherheit Marketing & Kommunikation Tel.: 05 77 0 77-1906 E-Mail: [email protected] www.kfv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KVS






