- 05.06.2008, 14:06:51
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Hradecsni: Abweichungen von bis zu 20 Prozent bei Angaben über Grundstücksgrößen
Entsprechender Hinweis im elektronischen Grundbuchauszug erforderlich
Wien (OTS) - Im Zuge der Debatte zur Grundbuchsnovelle 2008 wird
heute auf Initiative von Bettina Hradecsni,
KonsumentInnenschutzsprecherin der Grünen, ein gemeinsamer Antrag mit
ÖVP, SPÖ und BZÖ, betreffend den Hinweis auf die Unverbindlichkeit
der Flächenangaben bei elektronischen Grundbuchsauszügen, im
Parlament eingebracht. "Der Antrag enthält die Forderung an die
Justizministerin, sich dafür einzusetzen, dass aus den zukünftigen
Grundbuchsauszügen die Unverbindlichkeit der Angaben über die
Flächenmaße deutlich hervorgeht", so Hradecnsi.
Die Flächenangaben im Kataster genießen hohes Vertrauen in der
Bevölkerung und werden als Grundlagen für die Kaufpreisermittlung
herangezogen. "Dass die Angaben im Kataster bis zu 20 Prozent von der
Natur abweichen können ist kaum bekannt. Das bedeutet, dass
KäuferInnen eines Grundstückes oftmals erst im nachhinein von der
tatsächlichen Größe ihres Grundstückes erfahren und dann zu Recht
verärgert sind, für mehr Quadratmeter bezahlt zu haben, als sie
tatsächlich besitzen", erklärt Hradecsni.
Die Angaben über die Flächenausmaße im Grundbuch sind dem Kataster
entnommen und in den Grundbuchsauszügen wiedergegeben. Rund 90
Prozent der Angaben beziehen sich auf das Grundsteuerpatent von 1817
und der damals durchgeführten sogenannten "Urvermessung", sind also
entsprechend ungenau.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]
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