- 05.06.2008, 13:00:48
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Huainigg: Neues Berufsrecht für Musiktherapeut/innen bringt Sicherheit für Berufsstand und Qualität für Patienten
Musiktherapiegesetz heute im Nationalrat - berufsrechtliche Absicherung überfällig
Wien (ÖVP-PK) - Musik beeinflusst unser Denken, Handeln und
Fühlen. Die Musiktherapie setzt sie gezielt ein, um das körperliche
und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen oder um die
körperliche Gesundheit zu fördern - und das seit vielen Jahrzehnten.
"Eine berufsrechtliche Regelung für Musiktherapeut/innen, wie sie der
Nationalrat heute beschließen will, war daher längst überfällig",
sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sprecher für Menschen mit Behinderung
im ÖVP-Parlamentsklub. ****
"Die Schaffung eines eigenen Berufsgesetzes bedeutet für
Musiktherapeut/innen eine sichere Basis im Beruf und trägt zur
Qualitätssicherung und damit zum Wohl des Patienten bei", sagt
Huainigg, der darauf hinweist, dass mit dieser Therapieform sehr gute
Erfolge etwa bei behinderten Kindern erzielt werden.
"Mit dem neuen Berufsgesetz wird auch die hohe Qualifikation der
Therapeuten, die auf eine Ausbildung im Umfang von 12.000 Stunden
sowie 200 Stunden Supervision verweisen können, anerkannt und
abgesichert", sagt Huaingg.
Das Gesetz regelt die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie unter
besonderer Berücksichtigung der Ausbildung, der Formen der
Berufsausübung und der Voraussetzungen für die Zulassung, Führung der
Musiktherapeutenliste sowie der Berufspflichten.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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