- 05.06.2008, 11:52:08
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ÖGJ fordert volle KV-Lehrlingsentschädigung für "überbetriebliche Lehrlinge"
Höheres Taschengeld richtiger erster Schritt; Arbeitgeber sollen Internate bezahlen
Wien (ÖGJ/ÖGB) - "Das Jugendpaket, dass heute auf der Tagesordnung
des Nationalrats steht, bringt nicht nur die lang erwartete
Ausbildungsgarantie, sondern auch eine finanzielle Verbesserung, wie
etwa ein höheres ‚Taschengeld’ für Jugendliche in überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen", sagt der Vorsitzende der Österreichischen
Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), Jürgen Michlmayr. Das sei "ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung. Die ÖGJ bleibt aber bei ihrer
Forderung nach einer Lehrlingsentschädigung in voller Höhe auch für
Jugendliche, die ihre Lehre in einem Ausbildungszentrum und nicht in
einem Betrieb machen." Außerdem muss endlich festgelegt werden, dass
der Arbeitgeber die Kosten für Berufsschulinternate übernimmt.++++
Jugendliche, die keine betriebliche Lehrstelle finden können und
ihre Lehre in überbetrieblichen Lehrgängen bzw.
Ausbildungseinrichtungen absolvieren, bekommen nicht die im
Kollektivvertrag vorgesehene Lehrlingsentschädigung, sondern ein
"Deckung zum Lebensunterhalt" (DLU) genanntes Taschengeld. Das wird
nun auf 240 bzw. ab dem dritten Lehrjahr auf 555 Euro monatlich
erhöht. "Das soll mir jemand vorzeigen, wie man damit seinen
Lebensunterhalt abdecken kann. Gerade in Zeiten, wo alles immer
teurer wird, sollten auch die Lehrlinge ohne Lehrstelle im Betrieb
die volle Lehrlingsentschädigung bekommen, denn ihre Lebenskosten
sind auch nicht niedriger als die von ihren Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieben", sagt Michlmayr.
Auch für Lehrlinge mit KV-Lehrlingsentschädigung ist das Leben
teuer genug, besonders wenn sie aufgrund der großen Entfernung zum
Wohnort ein Internat besuchen müssen. Konkret fordert die
Gewerkschaftsjugend Arbeitsminister Martin Bartenstein auf, das
Berufsausbildungsgesetz zu reformieren: "Es muss im Gesetz festgelegt
werden, dass alle Kosten, die für die Lehre anfallen, von den
ArbeitgeberInnen bezahlt werden - auch die Internatskosten", sagt
Michlmayr.
SERVICE: Vielen Jugendlichen bleibt gar nichts von ihrer
Lehrlingsentschädigung, wenn sie Internats- und Fahrtkosten bezahlen
müssen. Rechenbeispiele dazu finden Sie unter www.abgezockt.oegj.at
(fk)
ÖGB, 5. Juni 2008 Nr. 351
Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
Tel.: (++43-1) 534 44/290 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.at
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