• 04.06.2008, 14:41:09
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  • OTS0270 OTW0270

Oberhauser zu Nichtraucherschutz: Schritt in richtige Richtung

Entscheidende Verbesserungen auch bei Arbeitnehmerschutz

Wien (SK) - "Als weiteren Schritt zum besseren Schutz für
Nichtraucher" bezeichnet SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser
die heutige Einigung der Regierung zur Novellierung des
Tabakgesetzes. "Minister Buchinger ist es mit viel
Verhandlungsgeschick gelungen, das bisher nur für öffentliche Räume
geltende Rauchverbot auch auf die Gastronomie auszudehnen. Durch
eine erstmals verpflichtende räumliche Trennung von Raucher- und
Nichtraucherbereichen in Gaststätten, wobei der Hauptraum der
Gaststätte jedenfalls als Nichtraucherbereich eingerichtet werden
muss, werden sowohl Gäste als auch die Arbeitnehmer vor Passivrauch
besser geschützt", betont die SPÖ-Gesundheitssprecherin gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ. ****

Der ausgeweitete Nichtraucherschutz gilt künftig, so Oberhauser
weiter, jedoch nicht nur für sämtliche Gastronomiebetriebe wie
Wirtshäuser, Pubs, Diskotheken, etc., sondern auch für
Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren. Grundsätzlich ausgenommen von
einer räumlichen Trennung sind in Zukunft ausschließlich
Kleinstlokale mit einer Grundfläche von unter 50 m2. Für Lokale
zwischen 50 und 80 m2 Grundfläche gelten die Ausnahmen nur dann, wenn
eine bauliche Trennung nachweislich nicht möglich ist.

"Entscheidende Verbesserungen", so die SPÖ-Gesundheitssprecherin
abschließend, "wurden darüber hinaus beim Arbeitnehmerschutz erzielt.
So dürfen werdende Mütter hinkünftig nicht mehr in Raucherlokalen
arbeiten und erhalten als Ersatz Wochengeld." (Schluss) sl/mm

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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