• 09.05.2008, 11:32:03
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Weinzinger: Vorgelegtes Konzept zur Mindestsicherung verstößt gegen geltendes EU-Asylrecht

Grüne empört über Vorgang des Sozialministeriums bei Mindestsicherung für Flüchtlinge

Wien (OTS) - "Beim vorgelegten Konzept für die Mindestsicherung
wird gegen geltendes EU-Asylrecht verstoßen, weil hier zwischen
anerkannten Flüchtlingen und sogenannten subsidiär
Schutzberechtigten, also Flüchtlingen die formal kein Asyl bekommen
können, aber Aufenthaltsrecht in Österreich haben, unterschieden
wird", kritisiert die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid
Weinzinger. "Diese Unterscheidung ist Diskriminierung in Reinkultur.
Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Mindestsicherung für
Flüchtlinge geben", fordert Weinzinger.

Besonders empört ist Weinzinger darüber, dass dieser Unterschied
nicht etwa aus Versehen oder Unkenntnis geschehen ist, sondern dass
laut Bericht in der "Presse" das Sozialministerium darauf verweist,
dass dies auf Wunsch der Bundesländer so geregelt wurde.
"Wider besseren Wissens auf politischen Zuruf zu agieren und
Flüchtlinge zu diskriminieren, ist ein beschämendes Zeugnis für diese
Regierung", meint Weinzinger und weiter: "Die Rolle der Länder im
Asylwesen wird immer dubioser. Nach den jüngsten Vorschlägen etwa aus
Salzburg, unerwünschte AsylwerberInnen aus dem eigenen Bundesland
´wegzuschieben´, kommt nun auch das noch. Das ist eine glatte
Verweigerung eines Anspruch auf Mindestsicherung für einen Teil der
in Österreich lebenden Flüchtlingen. Die Bundesländer wären gut
beraten, sich mit geltenden Rechtsbestimmungen vertraut zu machen und
sie einzuhalten", fordert Weinzinger abschließend.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]

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