• 08.05.2008, 11:37:54
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Neuer Kammerpräsident Michael Auer: Menschenrechte sind unteilbar - Rechtsanwälte sind Garanten des Rechtsstaates

Rechtsstaatliche Einrichtungen haben nicht nur für Schönwetterpolitik zu gelten

Wien (OTS) - Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr.
Michael Auer, zeigt sich betroffen über die Reaktionen der
Öffentlichkeit gegenüber Rechtsanwalt Dr. Rudolf Mayer, Verteidiger
des Josef F. aus Amstetten: "Heftige Emotionen sind in diesem Fall
selbstverständlich. Morddrohungen und Schmähungen gegen den
Verteidiger machen mich fassungslos. Offensichtlich sind die
Prinzipien eines fairen Verfahrens und damit auch das Recht jedes
Menschen auf eine wirksame Verteidigung in unserer Gesellschaft nicht
selbstverständlich. Wir rufen sie mit aller Vehemenz in Erinnerung."

Wie den Medien in den letzten Tagen zu entnehmen war, erhält der
Verteidiger des Josef F. Morddrohungen, wird beschimpft und
geschmäht. Nur deshalb, weil er den Beschuldigten verteidigt. Dabei
wird völlig außer Acht gelassen, dass jeder Mensch vor dem
Strafgericht, gleich welcher Straftat er beschuldigt wird - und möge
sie noch so schwer und verwerflich sein - das Recht auf eine
engagierte Verteidigung hat. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht,
das mehrfach in den Gesetzen verankert ist und das in einem
Rechtsstaat unantastbar und außer der Diskussion sein muss. Denn nur
durch eine wirksame Verteidigung ist gewährleistet, dass das Gericht
ein gerechtes Urteil fällen kann.

Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das
Recht jedes Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung als
Voraussetzung für ein faires Verfahren. Gemäß § 61 StPO muss jeder
Beschuldigte durch einen Verteidiger vertreten sein, wenn er sich in
Untersuchungshaft befindet und in Verfahren vor dem Schöffen- oder
Geschworenengericht.

Im aktuellen Fall besteht daher nicht nur ein Recht sondern die
Pflicht auf einen Verteidiger. Dieser hat entsprechend seinen
Berufspflichten die Verteidigung effektiv und engagiert
durchzuführen. Er hat sich dafür einzusetzen, dass sein Mandant ein
faires Verfahren erhält und hat unumwunden und unerschrocken alles
vorzubringen, was für seinen Klienten sprechen könnte.

Präsident Auer: "Wir Rechtsanwälte werden es daher nicht
unwidersprochen hinnehmen, wenn ein Kollege beschimpft oder sogar
bedroht wird, weil er seine Pflichten engagiert erfüllt."

Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskammer Wien
Tel.: 01/533 27 18-20

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