- 05.05.2008, 15:19:53
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Lebenshilfe Österreich: Bundespflegegeldgesetz-Novelle benachteiligt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Lebenshilfe Präsident Weber fordert umfassende Verbesserung der Pflegegeld-Einstufung für alle behinderten Kinder und Jugendlichen
Wien (OTS) - "Das vorliegende Ergebnis der angekündigten
qualitativen Verbesserungen des Pflegegeldes bzw. der
Pflegegeldeinstufung für Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen
ist leider äußerst unbefriedigend", erklärt Lebenshilfe-Präsident
Germain Weber. "Hier sollen nur die Mängel bei der Beurteilung von
schwer mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.
Das ist für uns keinesfalls nachvollziehbar!" betont Weber. Wenn die
Einstufung des Pflegegeldes bei Kindern und Jugendlichen allgemein
verbessert werden sollen, dann müsse dies umfassend erfolgen und darf
nicht von vornherein andere behinderte Kinder oder Jugendliche
ausschließen. "Grundsätzlich ist Sozialminister Buchingers Vorstoß in
Sachen Pflegegeld mit der Anerkennung des erhöhten Pflegeaufwandes
für schwer behinderte Kinder mit Behinderungen und demenzkranke
Menschen eine durchaus dringend notwendige Verbesserung - aber diese
entscheidende Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen muss noch beseitigt werden!" meint Univ. Prof. Dr.
Germain Weber.
Die Lebenshilfe schlägt daher vor, nicht pauschal einige Stunden
dazu zu geben, sondern bei jedem Kind mit Behinderung den
individuellen Pflegebedarf zu eruieren und diesen Zeitaufwand bei der
Einstufung zu berücksichtigen.
Um den Zweck des Pflegegeldes zu erreichen, bedarf es gerade im
Kindesalter einer intensiven Zuwendung, Anleitung und Förderung - um
dann später ein selbstbestimmtes Leben führen und sich möglichst gut
entwickeln zu können. Dieser Zeitaufwand wird bei Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung derzeit nicht entsprechend
berücksichtigt.
Außerdem können Kinder mit intellektueller Behinderung oftmals die
Folgen ihrer Handlungen nicht begreifen und benötigen erhöhte
Beaufsichtigung, um mögliche Verletzungsfolgen zu vermeiden. Auch
diese vermehrte Beaufsichtigung wird erst in den höheren
Pflegegeldstufen berücksichtigt, die in der Regel von Kindern mit
intellektueller Behinderung sehr selten erreicht werden können.
Auch bei Kindern, die nicht schwer mehrfachbehindert sind, muss
individuell geprüft werden, ob ein erhöhter Pflegeaufwand vorliegt
und im jeweiligen Einzelfall muss dann dieser auch gewährt und
zuerkannt werden.
"Wir glauben, dass es darum geht, den tatsächlichen
Pflegemehraufwand für alle behinderten Kinder und Jugendlichen
anzuerkennen, dafür muss aber unter anderem auch eine standardisierte
Begutachtungspraxis geschaffen werden. In der Frage der Begutachtung
fordern wir ein objektivierendes Verfahren, das standardisiert und
auf Zuverlässigkeit und Validität hin geprüfte ist", erklärt der
Lebenshilfe-Präsident abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Albert Brandstätter, Bundesgeschäftsführer
Lebenshilfe Österreich
Förstergasse 6, 1020 Wien
www.lebenshilfe.at
Tel.: 01/8122642
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