- 10.04.2008, 10:24:05
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Bei den Gemeinnützigen gibt es keine Maklergebühren!
Kunden der GBV von geplanter Neuregelung nicht betroffen
Wien (OTS) - "Wer bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung eine
Wohnung mietet oder kauft, zahlt überhaupt keine Maklerprovision",
stellte heute Mag. Karl Wurm, Obmann des Dachverbandes der
gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), zur laufenden Diskussion über
die geplante Novelle der Immobilienmakler-Verordnung fest.
Wurm bezog sich dabei auf die von Wirtschaftsminister Bartenstein
in Aussicht gestellte Änderung der Verordnung über die
Maklergebühren, die für einen Teil der Mietwohnungen eine Reduktion
der Provisionsobergrenze von drei auf zwei Bruttomonatsmieten
vorsieht. Der Arbeiterkammer erscheint diese Reduktion als zu niedrig
und durch die Beschränkung auf das Teilsegment der vor 1945
errichteten Wohnungen im Mehrgeschossbau unzureichend, die
Immobilientreuhänder haben sich generell gegen eine Provisionskürzung
ausgesprochen.
Bei den Gemeinnützigen werden die Wohnungen direkt durch die
Hausverwaltungen vergeben und damit fallen keine Maklergebühren an.
Davon profitieren jährlich - wie die jüngsten Daten aus dem
Mikrozensus 2006 der Statistik Austria belegen - rund 15.000 Kunden
bei der Erstvermietung einer Wohnung. Dazu kommen 30.000 bei der
Wiedervermietung. Bei einem Mietwohnungsbestand von 445.000 ist das
eine jährliche Fluktuation von 6,5 Prozent.
Im Sektor der Wohnungen von privaten Vermietern und gewerblichen
Bauträgern stehen pro Jahr ca. 6.000 Neubauwohnungen nach Zahlung von
Maklerprovisionen zur Verfügung, weiters gibt es noch rd. 78.000
ebenfalls "gebührenpflichtige" Wiedervermietungen aus einem Bestand
von 650.000, was einer Fluktuationsrate von 12 Prozent entspricht.
"In der weit höheren Fluktuationsrate bei den privaten und
gewerblichen Vermietern schlägt sich natürlich das höhere
Mietenniveau sowie die dort schon weit um sich greifende Praxis der
befristeten Mietverträge, die mitunter auch zu einem nicht
freiwilligen Wohnungswechsel führt, nieder", stellt Karl Wurm fest:
"Auch hier bieten die Gemeinnützigen ihren Kunden ein mehr an
Wohnsicherheit, ist doch bei den GBV der unbefristete Mietvertrag die
Regel."
Rückfragehinweis:
Mag. Karl Wurm
Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Tel.: 01 / 401 09 10
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