• 28.03.2008, 09:34:18
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Caritas zum Thema Betteln: "Kinderschutz braucht mehr als Verbote!"

Begleitende Maßnahmen sind unbedingt erforderlich!

Wien (OTS) - "Betteln ist der sichtbarste Ausdruck von Armut und
insofern nur die Spitze des Eisbergs", stellt Caritasdirektor Michael
Landau klar und ergänzt: "Man kann zwar das Betteln verbieten, aber
nicht das zugrunde liegende Problem, die Armut. Durch ein Verbot wird
die Not zwar unsichtbar, aber sie verschwindet nicht. Es geht darum,
die Armut zu bekämpfen, nicht die Armen." Einem Verbot des Bettelns
mit Kindern zum Schutz der Kinder steht die Caritas grundsätzlich
positiv gegenüber. Es brauche aber unbedingt begleitende Maßnahmen.

Der wichtigste Punkt: Der Schutz der Kinder muss tatsächlich im
Vordergrund stehen. "Kinder sollen nicht allein oder in Begleitung
Erwachsener zum Betteln geschickt werden. Sie sollen den Kindergarten
bzw. die Schule besuchen und in ihren Begabungen und Interessen
gefördert werden. Das muss im Europa des 21. Jahrhunderts für alle
Kinder möglich werden. Dazu ist es auch erforderlich, das enorme
Wohlstandsgefälle zwischen Regionen bzw. Bevölkerungsgruppen
abzubauen", so Landau.

"Es geht nicht darum, uns vor dem - zumutbaren - Anblick von
Bettelei und Armut zu schützen, sondern die Kinder vor Ausbeutung",
sagt Werner Binnenstein-Bachstein, Bereichsleiter für Soziale Arbeit
in der Caritas. Handelt es sich um organisierte Bettelei mit
ausbeuterischem Charakter, dann dürfen nicht die Opfer, also in
diesem Fall die Kinder und zumeist auch ihre Eltern, bestraft werden.
Die Strafverfolgung muss die Täter treffen - organisierte Schlepper,
Menschenhändler, in manchen Fällen wohl auch Verwandte. "Wichtig ist
eine grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit vor allem mit
jenen Ländern, aus denen diese Kinder kommen - Rumänien, Bulgarien,
wohl auch Moldawien und Ukraine - bzw. durch die sich durchgeschleust
werden." Hier gäbe es bereits vorbildliche Maßnahmen der MA 11.
"Gleichzeitig können wir die Mitnahme von Kindern zum Betteln aber
auch dann nicht gutheißen, wenn es sich um eine von den Kindeseltern
selbst gewählte Form des Gelderwerbs handelt, die ergriffen werden
muss, weil es in den Herkunftsländern an Alternativen mangelt", so
Binnenstein-Bachstein. Denn auch dann sei das Kindeswohl
beeinträchtigt.

Als Caritas sehen wir die große Gefahr, dass ein Bettelverbot dazu
führen kann, dass ein Teil der Kinder auf andere Weise Geld
"beschaffen" muss - etwa durch Zwangsprostitution oder Diebstahl. Ein
Verbot ohne begleitende Maßnahmen ist daher sinnlos und abzulehnen.
Alternativen müssen aufgezeigt und angeboten werden. Hier ist vor
allem an die Situation von Kindern zu denken, die allein unterwegs
sind. Das heißt etwa: Einrichtung von Opferschutzzentren für
missbrauchte Kinder mit Schutzräumen, die Tag und Nacht zur Verfügung
stehen. Oder die Einrichtung von "Kinderhäusern" analog zu
Frauenhäusern. Vor allem aber muss effektiver als bisher an der
Wurzel des Problems gearbeitet werden - der Bekämpfung der Armut in
den Herkunftsländern der bettelnden Kinder.

Rückfragehinweis:
Mag.a Doris Becker
Pressesprecherin Caritas der Erzdiözese Wien
Tel.: (++43-1) 87812 - 221 od. 0664/8482618
mailto:[email protected]
http://www.caritas-wien.at

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