- 27.03.2008, 11:13:12
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Kukacka: Überzogene Aktenanforderung des Untersuchungsausschusses für alle in Österreich jemals abgeführten Strafverfahren nicht zu bewerkstelligen
Wien (OTS) - "Die ÖVP hat in der letzten Sitzung des
Untersuchungsausschusses massive Bedenken gegen den von
SPÖ/BZÖ/FPÖ/GRÜNE gefassten Beweisbeschluss geäußert. So hat die ÖVP
gefordert, vor einer Beschlussfassung den vorgelegten Beweisbeschluss
durch den Verfahrensanwalt prüfen zu lassen, um die Wahrung der
Persönlichkeitsrechte zu garantieren, aber auch sicherzustellen, dass
die benötigten Beweismittel in einem vernünftigen Ausmaß und in
rechtlich einwandfreier Art und Weise bereitgestellt werden können.
Der ÖVP geht es dabei vor allem um den Schutz der
Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz unbeteiligter und
unbescholtener Personen", erklärte heute, Donnerstag, der
ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Abg. Mag. Helmut
Kukacka. ****
Wie berechtigt die Einwände der ÖVP waren - und nach wie vor sind -
und wie schlampig und einseitig hier von der Mehrheit des
Untersuchungsausschusses vorgegangen wurde, wird nun mit jedem Tag
klarer. So stellte das SPÖ-geführte Justizministerium in einer
Stellungnahme vom 18. März 2008 an den Untersuchungsausschuss fest,
dass bei wörtlicher Auslegung des Punktes 47 des Beweisbeschlusses
(Sämtliche Akten, Dokumente, schriftliche Weisungen etc. und sonstige
Unterlagen im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Aufträgen an
die Sicherheitsbehörden, insbesondere das BIA) " … Ablichtungen
nahezu aller in Österreich jemals abgeführten Strafverfahren - das
sind rund 70.000 Verfahren jährlich - vorzulegen wären, was weder mit
den personellen noch den technischen Ressourcen derer sich das
Justizressort bedienen kann, zu bewerkstelligen wäre" (Zitat
Justizministerium).
"Das ist eine überbordende, auch rechtlich bedenkliche und kaum
administrierbare Anforderung, die man vermeiden hätte können, wenn
von der Mehrheit des Untersuchungsausschusses unseren sachlichen und
rechtsstaatlichen Bedenken und Argumenten mehr Gewicht eingeräumt
worden wäre, anstatt im Eilverfahren ein politisches Tribunal mit
allen ‚Kraut und Rüben-Vorwürfen’ der letzten zehn Jahre gegen die
ÖVP zusammenzuzimmern. Jetzt muss der Untersuchungsausschuss erst
recht eine neue Klarstellung treffen, welche Akten und Unterlagen er
konkret anfordert und in welchem Umfang sie tatsächlich durch das
Beweisthema gedeckt sind. Die ÖVP wird jedenfalls genau darauf
achten, dass ein organisatorisch sinnvoller, rechtlich einwandfreier
und finanziell tragbarer Ablauf des Untersuchungsausschusses
gewährleistet ist", schloss Kukacka.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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