• 25.03.2008, 13:02:09
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Steuerreform: Ditz für Entlastung, Vereinfachung und soziale Fairness

Das Zentrum für soziale Marktwirtschaft/Julius Raab Stiftung präsentiert neues Steuersystem

Wien (OTS) - Mit ihrer ersten Studie widmet sich das Zentrum für
soziale Marktwirtschaft/Julius Raab Stiftung der
Neukonzeptionisierung des österreichischen Steuersystems. Unter der
Leitung von Präsident Dr. Johannes DITZ analysierte eine
Arbeitsgruppe unter anderem mit Univ.-Prof. Dr. Gerhard LEHNER,
Univ.-Prof. Dr. Markus ACHATZ (Johannes Kepler Universität Linz)
sowie Univ.-Prof. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN (Alpen Adria Universität
Klagenfurt) das bestehende Steuersystem und erarbeitete umfassende
Reformvorschläge für dessen Verbesserung. ****

"Seit 20 Jahren ist keine durchgehende Tarifentlastung im Bereich der
Lohn- und Einkommensteuer erfolgt, sodass kleine und mittlere
Einkommen in Progressionsstufen hineingewachsen sind, die
ursprünglich nie für sie vorgesehen waren", so Ditz in seinem
Eingangsstatement.

"Das bestehende Lohn- und Einkommensteuerrecht ist durch vielfache
Novellierung mittlerweile extrem komplex, unübersichtlich,
bürokratisch und widersprüchlich in seinen Lenkungseffekten. Der
Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist nicht mehr
gegeben", so Ditz weiter.

Die Expertengruppe schlägt für das Jahr 2010 eine umfassende
Steuerreform vor, die stark entlastet, radikal vereinfacht und
wesentlich fairer besteuert. Als wesentliche Eckpunkte der
Steuerreform 2010 wurden folgende ausgewiesen:

1. Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs verknüpft mit einer
mittelstandsfreundlichen Neuausrichtung der Besteuerung des 13. und
14. Monatsgehaltes und Ausdehnung der Begünstigung auf alle
Einkommensteuerpflichtigen.

2. Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes, mit dem Ziel einer
Rechtsbereinigung und Neufassung von derzeitigen Tatbeständen und
Ausnahmebestimmungen und eine klare Definition zukunftsweisender
Förderungen insbesondere für Forschung, Eigenvorsorge, Ausbildung und
Gesundheit.

3. Zur Finanzierung der kräftigen Tarifentlastung ist die Beseitigung
von überholten Ausnahmebestimmungen ebenso anzudenken wie eine
vernünftige Erfassung realisierter Kapitalgewinne (Capital Gains
Tax).

4. Das derzeitige System der Lohnverrechnung ist durch die
organisatorische Trennung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbereich
völlig neu zu gestalten.

Alle vom Arbeitgeber zu leistenden Abgaben von der Lohnsumme werden
künftig von der Sozialversicherung eingehoben und von einer
einheitlichen Bemessungsgrundlage berechnet (radikale Vereinfachung)

Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden künftig
gemeinsam mit der Lohnsteuer unter Beibehaltung der derzeit geltenden
Höchstbeitragsgrundlage von der Finanzverwaltung eingehoben

Für die untersten Einkommen sind reduzierte
Sozialversicherungsbeiträge vorzusehen (Abbau von
Beschäftigungsbarrieren/Entlastung niedriger Einkommen)

Der Steuersatz für die neu zu entwickelnde einheitliche
Arbeitgeberabgabe soll maximal 25 % betragen statt derzeit kumuliert
29,3 %

Das vorgeschlagene Modell verknüpft leistungsfördernde Aspekte mit
mehr sozialer Fairness, setzt Impulse in Richtung Nachfrage- und
Kaufkraftstärkung und erhöht die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Österreich. "Damit wird der Politik ein Konzept
überreicht, mit dem eine spürbare Entlastung sowie die Einführung von
Systemvereinfachungen umgesetzt werden kann", so Ditz abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Rückfragen:
Zentrum für Soziale Marktwirtschaft/Julius Raab Stiftung
0664/853 70 48

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NWB

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