• 25.03.2008, 12:23:25
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Buchinger: Klagsbericht 2007 - Eindrucksvolle Bilanz im Interesse der KonsumentInnen

Wien (SK) - "Der Klagsbericht 2007 beweist eindrucksvoll die
Rechtsdurchsetzung von VKI. Das ist ein klares Signal, wenn der VKI
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Klage durchführt,
ist dies berechtigt und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich",
erklärte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger in einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit der stv. AK-Direktorin Johanna Ettl
zum Thema "Konsumentenschutz-Klagsbilanz 2007" am Dienstag. Das
Konsumentenschutzressort stellt einen Betrag von 738.000 Euro für das
Klagsprojekt zur Verfügung. Im Jahr 2007 wurden 309 Verfahren
geführt, davon wurden 107 Verfahren abgeschlossen und zu 95 Prozent
habe der VKI (Verein für Konsumenteninformation) die Verfahren
gewonnen, zog Buchinger Bilanz. ****

Der Konsumentenschutzminister wies darauf hin, dass KonsumentInnen
auf www.verbraucherrecht.at eine Abschätzung ihrer Ansprüche
vornehmen können. An "Highlights" der Klagen nannte Buchinger
Verbandsklagen wegen irreführender Werbung, etwa von
Telekommunikationsanbietern, die verstärkt in der Vorweihnachtszeit
mit irreführenden Preisangaben geworben hatten. "Das waren
Mogelpackungen, die gerichtsanhängig sind", so Buchinger. Weitere
Schwerpunkte wurden bei Heimverträgen, KFZ-Leasingverträgen und
Mietverträgen gesetzt.

Die Klagen würden auch immer wieder Hinweise auf notwendige
Verbesserungen im materiellen Recht geben. Buchinger nannte in diesem
Zusammenhang die "Gruppenklage", für dessen Einführung er sich
einsetze. Justizministerin Berger habe diesbezüglich bereits einen
guten Entwurf vorgelegt. Buchinger hofft hier auf eine rasche
politische Einigung. Die Vorteile der Gruppenklage würden auf der
Hand liegen: Ein Gericht entscheidet unter Beiziehung eines
Sachverständigen, einheitlich für alle KlägerInnen. Dies spare Zeit
und Kosten und schaffe Rechtsfrieden.

Buchinger plädierte weiters für eine Gewinnabschöpfung nach dem UWG
als eine sinnvolle Maßnahme gegen verbraucherfeindliche Praktiken,
etwa bei der "Internetabzocke". Dabei werden im Internet beworbene
Dienstleistungen blickfangmäßig als "gratis" angeboten, an schwer
sichtbarer Stelle würde dann auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen.
Für derartige Irreführungen gebe es derzeit kein effektives Mittel,
hier wäre eine Gewinnabschöpfung oder sonstige Strafsanktionen
sinnvolle Instrumente.

Johanna Ettl erklärte, dass die Arbeiterkammer 2007 österreichweit
fast 1 Million Euro im Gerichtssaal für die KonsumentInnen erstritten
habe. Dies sei aber nur die "Spitze des Eisberges", denn meistens
könne schon vorher durch die Beratungen eingeschritten werden. 2007
habe die AK rund 470.000 KonsumentInnen beraten, die Tendenz sei
steigend, vor allem im Wohnrecht und bei Handys und Internet. Ettl
wies auch auf die richtungsweisenden Urteile zur Erhaltungsplichten
von Vermietern hin, wonach professionelle Vermieter die
Erhaltungspflichten für Wohnungen nicht auf die MieterInnen
übergewälzt werden darf. Dies betreffe etwa die Erhaltung und
Erneuerung von Thermen, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im
Inneren der Wohnung.

Als wichtige Forderungen zur Stärkung von Konsumentenrechten nannte
Ettl die Einführung der Gruppenklage, klare Regelungen zu
Erhaltungsarbeiten in Mietwohnungen bei der kommenden
Mietrechtsreform sowie die Gewinnabschöpfung gegen unlauteren
Wettbewerb. (Schluss) sl

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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