- 12.03.2008, 15:30:37
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Beseitigung von Fliegerbomben: Bund soll Kosten für Freilegung übernehmen
Hofer: Zufälliger Blindgängerfund kann für Privatpersonen Gefährdung der Existenz bedeuten
Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Linz hat eine Klage der
Stadtgemeinde Salzburg, die darauf abzielte, dass der Bund auch für
die Suche und Freilegung von Fliegerbombenblindgängern zuständig sei,
abgewiesen. Ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums sieht nun vor,
dass Personen, die durch Freilegungskosten in ihrer wirtschaftlichen
Existenz bedroht sind oder ein dringendes Wohnbedürfnis auf dem
betreffenden Grundstück haben, eine Unterstützung von bis zu 35
Prozent der Freilegungskosten mit einer Deckelung von 35.000 Euro
gewährt bekommen.
FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer ist dies allerdings
viel zu wenig: "Die Beseitigung einer Fliegerbombe ist sehr
kostenintensiv und kann für Privatpersonen zur Gefährdung der
Existenz führen. Mit einer kleinen Beihilfe, über deren Höhe
letztlich der Innenminister entscheiden kann, ist es daher nicht
getan. Der Bund darf seine Bürger in so einer Ausnahmesituation, in
der sie sich dazu auch noch unverschuldet befinden, nicht im Stich
lassen."
Fliegerbomben werden in der Regel nicht durch Suche sondern zufällig
bei Bauarbeiten gefunden. Das bestätigen auch die Aufzeichnungen, die
es seit dem Jahr 1997 gibt. Von 328 Blindgängern ist man auf 316
zufällig gestoßen.
"Uns geht es darum, den Bürger, auf dessen Grundstück ein solches
Kriegsrelikt gefunden wurde, schadlos zu halten. Deshalb soll der
Bund nicht nur die Kosten für die Bergung sondern auch jene für die
Freilegung tragen - zur Gänze und unabhängig von der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Betroffenen", erklärt Hofer weiter.
Die FPÖ habe daher bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen
diesbezüglichen Antrag im Parlament eingebracht und plädiere weiter
für eine entsprechende gesetzliche Neuregelung der
Fliegerbombenproblematik, die den Grundstückseigentümern im Fall des
Falles Sicherheit bietet.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
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