• 12.03.2008, 10:18:37
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Ärztekammer warnt vor ethischem Dilemma

Dorner: Gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf - Ursache und Wirkung nicht verwechseln

Wien (OTS) - Sehr betroffen reagierte der Präsident der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, auf ein Urteil des
Obersten Gerichtshofes, das den Eltern für eine in der
Schwangerschaft fehlerhaft übersehene Behinderung ihres Kindes einen
Schadenersatzanspruch im Umfang der Lebenshaltungskosten zuspricht.
Dieses Erkenntnis stürze die Ärztinnen und Ärzte in ein ethisches
Dilemma und zeige großen gesellschafts- und rechtpolitischen
Handlungsbedarf auf, so der Ärztechef Mittwoch in einer Aussendung.
Er spricht sich für eine Entflechtung von Schadenersatzrecht und
schicksalhafter menschlicher Behinderung aus. Ferner fordert er "eine
kompromisslose Förderung behinderter Menschen durch die generelle,
großzügige Übernahme des Mehraufwandes für die Lebenshaltung". Das
sei sich eine humane, demokratische und rechtsstaatlich geprägte
Gesellschaft schuldig, meinte der Ärztepräsident.

Schicksalhaft gegebene Behinderung könne laut Dorner kein von Ärzten
verursachter Schaden sein: "Diese Fehlentwicklungen sind keinesfalls
Folge ärztlicher Fehlleistung." Auch bei ordnungsgemäßer
medizinischer Diagnose gebe es keine Therapie gegen solche Störungen
bei Embryonen. "Es liegt hier eine fatale Vermischung von Ursache,
Verschulden und Wirkung vor, ein Konflikt in der Abwägung von Gütern
und Werten, deren ideelle, gesellschafts- und rechtspolitische
Konsequenzen aus ärztlicher Sicht zu beachten wären." Eine gesetzlich
mögliche Abtreibung behinderten Lebens wäre keine Therapie der
Behinderung, sondern die Beseitigung des Anlasses, sagte Dorner.
Schlussfolgerungen, wonach der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil
die Lebensberechtigung an bestimmte "qualitative Kriterien
menschlichen Lebens" binde, seien, so der Ärztepräsident weiter,
nicht von der Hand zu weisen. Dorner: "Die Ärzte stehen für das
Heilen und Helfen. Die Lebensberechtigung darf dabei nicht
willkürlich, direkt oder indirekt an Erwartungen über körperliche,
intellektuelle oder optische Qualitäten gebunden werden!"

Ärztinnen und Ärzte würden durch den Entscheid des Höchstgerichtes
nun dazu gezwungen, werdende Eltern schon bei geringstem Verdacht
nachweislich auf die potenzielle Behinderung ihres Kindes und die
Möglichkeit einer Schwangerschaftsunterbrechung hinzuweisen. Dies sei
ethisch bedenklich und habe "einen üblen eugenischen Beigeschmack",
dem sich die Ärztinnen und Ärzte sicherlich nicht ausliefern wollten,
so der ÖÄK-Chef. Dorner wird mit dieser Frage die Ethik-Kommission
der Österreichischen Ärztekammer befassen.

Rückfragehinweis:
Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33

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