- 28.01.2008, 12:56:06
- /
- OTS0180 OTW0180
Justizministerin Berger eröffnet Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag
"Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Datenschutz stärken"
Wien (OTS) - "Datenschutz im Spannungsfeld zwischen
Grundfreiheiten und Sicherheit" war das Motto einer
Podiumsdiskussion, die heute anlässlich des Europäischen
Datenschutztages im Bundeskanzleramt stattfand. Justizministerin
Maria Berger eröffnete die Veranstaltung in Vertretung von
Staatssekretärin Heidrun Silhavy. Am Podium diskutierten Harald
Wögerbauer, Vorsitzender des Datenschutzrates, Waltraud Kotschy,
geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission und Univ.-Prof.
Dietmar Jahnel, Universität Salzburg, über aktuelle Fragen des
Datenschutzes.
Der Europäische Datenschutztag ist eine Initiative des Europarates
und wurde im Vorjahr ins Leben gerufen. Jedes Jahr soll an diesem Tag
an die Datenschutzkonvention des Europarates erinnert werden, die am
28. Jänner 1981 zur Unterzeichnung aufgelegt worden war.
Justizministerin Maria Berger nennt die Datenschutzkonvention einen
"Meilenstein": "Erstmals wurden damit europaweit Grundsätze für die
automationsunterstützte Datenverarbeitung normiert. Die Konvention
des Europarates ist auch heute noch eine wichtige Rechtsgrundlage und
Bezugsinstrument in der EU."
Mit dem heutigen Europäischen Datenschutztag soll das Bewusstsein
rund um Fragen des Datenschutzes geschärft werden: "Die
Veranstaltungen in den einzelnen Mitgliedsaaten haben das Ziel, die
Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informieren. Fragen des
Datenschutzes berühren schließlich jeden von uns im täglichen Leben",
betonte Berger. Gleichzeitig solle über die Risken aufgeklärt werden,
die mit einer illegalen Verarbeitung und dem Missbrauch von
personenbezogenen Daten verbunden sind.
Österreich erhielt mit dem Datenschutzgesetz von 1978 erstmals ein
Grundrecht auf Datenschutz. Für die Justizministerin ein "Meilenstein
in der Ausgestaltung von Grundrechten". Im Jahr 2000 wurde in
Österreich ein neues Datenschutzgesetz erlassen. In den vergangen 30
Jahren habe sich vieles weiterentwickelt: "In der Gesetzgebung sind
wir besonders bei der Abwehr von Gefahren und der Verfolgung von
Straftaten mit neuen Herausforderungen konfrontiert", so Berger. Die
Justizministerin nannte als aktuelles Beispiel die Novellierung des
Sicherheitspolizeigesetzes. Dessen Ausgestaltung sei im
Begutachtungsverfahren durch ihr Ressort abgelehnt und Änderungen
eingebracht worden. Berger nannte die "Qualität des Rechtsschutzes,
das Erfordernis einer richterliche Genehmigung bei
Grundrechtseingriffen", ein zentrales Element, um dem "naturgegebenen
Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten, dem Recht zum Schutz der
Privatsphäre, und polizeilichen Anforderungen" zu begegnen.
Abschließend betonte Berger, dass die Möglichkeiten moderner
Datenverarbeitung nicht nur als eine Gefahr betrachtet werden dürfen,
denn "sie bieten viele Bequemlichkeiten. Unser Alltag würde ohne die
Verwendung automationsunterstützter Datenverarbeitung nicht mehr
funktionieren." Die Vorteile einer effizienten Verwaltung, wie sie
beispielsweise durch E-Government und den Einsatz der elektronischen
Bürgerkarte ermöglicht werden, lägen auf der Hand.
Rückfragehinweis:
Bundeskanzleramt-Bundespressedienst
Tel. (01) 531 15 - 2828
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU






