• 25.01.2008, 12:06:09
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  • OTS0147 OTW0147

Stellungnahme des BKA zum Nationalen Sicherheitsrat

Bundeskanzler wird im 1. Quartal 2008 eine Sitzung des NSR einberufen

Wien (OTS) - Die Abgeordneten Westenthaler und Scheibner
verlangten in ihrem Antrag auf Einberufung des Nationalen
Sicherheitsrates einen Bericht über die Zahl der Asylsuchenden und
illegal nach Österreich gelangten Personen sowie Auskunft über die
von den Behörden dagegen ergriffenen Maßnahmen.

Auf Basis eines Rechtsgutachtens des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramtes konnte diesem Ersuchen nicht nachgekommen werden.
Besagtes Gutachten führt dazu aus, dass der Antrag den
Aufgabenstellungen des Nationalen Sicherheitsrates entsprechen muss.
Dies ist im Westenthaler/Scheibner-Antrag nicht der Fall, da nur ein
Bericht verlangt wird, wogegen der Nationale Sicherheitsrat der
Beratung der Bundesregierung dient.

Für Berichte, wie im Westenthaler/Scheibner-Antrag verlangt, stehen
den Abgeordneten die parlamentarischen Anfragemöglichkeiten zur
Verfügung.

Bundeskanzler Gusenbauer wird aber von sich aus im 1. Quartal dieses
Jahres eine Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates einberufen, um
unter anderem Fragen zu den Erfahrungen mit der Schengen-Erweiterung,
zum Kosovo nach den Wahlen in Serbien sowie zu den
Sicherheitsvorbereitungen im Rahmen der Euro ´08 im Hinblick auf
allenfalls zu setzende Maßnahmen der Bundesregierung zu erörtern.

Rückfragehinweis:
Stefan Pöttler
Pressesprecher des Bundeskanzlers
Tel. (01) 531 15 - 2917

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU

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