• 24.01.2008, 13:37:08
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  • OTS0246 OTW0246

Position der österreichischen Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission zum "burden-sharing"

Wien (OTS) - Die Europäische Union nimmt im Bereich der Klima- und
Energiepolitik eine weltweite Führungsrolle ein. Österreich ist
innerhalb der EU Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energieträger und
startet auch beim Klimaschutz innerhalb vergleichbarer Staaten auf
hohem Niveau.

Das gemeinsame Ziel aller EU-Mitgliedstaaten muss die konkrete
Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen sein. Dabei muss darauf
Bedacht genommen werden, dass Klimaschutz eine globale
Herausforderung ist, die nur global zu bewältigen ist. Die
Europäische Union ist hier einen großen Schritt voraus gegangen.

Die EU bekennt sich zu ihrer Verantwortung und leistet einen
entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz durch Setzen konkreter Ziele.
Die Österreichische Bundesregierung unterstützt daher die Zielsetzung
der Europäischen Kommission, hält aber gleichzeitig fest, dass
angesichts des schon bisher hohen Beitrags Österreichs eine faire
Lastenverteilung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze
hohe Priorität haben muss. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auch
die Interessen der Konsumenten berücksichtigen.

Klimapaket
Das nun als nationale Vorgabe für Österreich in den Bereichen wie dem
Gebäude-, Verkehrs-, Landwirtschafts- und Abfallsektor
vorgeschlagene Reduktionsziel von -16% im Vergleich zu 2005 ist eines
der EU-weit ambitioniertesten Ziele. Dies bedeutet aus
österreichischer Sicht jedenfalls, dass der Klima- und Energiekurs
Österreichs konsequent fortgesetzt werden muss und zusätzliche
Anstrengungen aller Ressorts, der Länder sowie der relevanten
Sektoren der Volkswirtschaft notwendig sind. Die Lastenverteilung
wird von der Kommission nach einem BIP/Kopf-Schlüssel vorgenommen.
Das führt dazu, dass wirtschaftlich stärkere Mitgliedstaaten einen
größeren Beitrag zu leisten haben als wirtschaftlich schwächere. Die
EU wird die Klimaschutzziele nur dann erreichen können, wenn sie auch
in anderen Feldern der Politik kohärent vorgeht, wie etwa im für
Österreich besonders relevanten Bereich des Transitverkehrs
(Wegekostenrichtlinie).

Emissionshandel
Österreich unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Kommission,
einheitliche und faire Marktbedingungen im Rahmen des
Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2012 ins Auge zu fassen.
Österreich erwartet von der Kommission ein Höchstmass an Transparenz
bei der Bewertung von Sektoren sowie der Zuteilung von Zertifikaten.

Die Versteigerung von CO2-Zertifikaten kann aus österreichischer
Sicht ein Grundprinzip für die Zuteilung von Emissionsrechten sein.
Allerdings sind Sonderregelungen für energieintensive Industrien
erforderlich, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU nachhaltig
zu sichern. Bei der Produktion einer Tonne Stahl in Europa wird nur
halb so viel CO2 frei gesetzt wie bei der Produktion einer Tonne
Stahl in China. Maßnahmen, die zu einer Abwanderung von Produktionen
aus Europa führen, sind weder in Sachen Klimaschutz noch im Hinblick
auf Sicherung europäischer Arbeitsplätze akzeptabel.

Österreich fordert die Erarbeitung internationaler, sektoraler
Vereinbarungen der Industrie und die Entwicklung sektoraler
Benchmarks als Teil einer Post-2012-Lösung, um gemeinsam mit
WTO-tauglichen Importregelungen zur Schaffung gleicher
Wettbewerbsvoraussetzungen für die im globalen Wettbewerb stehenden
europäischen Unternehmen beizutragen.

Erneuerbare Energieträger
Das von der Kommission für Österreich vorgeschlagene Ziel von 34 %
ist eines der ambitioniertesten Ziele innerhalb der EU. Österreich
liegt gemessen am Anteil erneuerbarer Energie im europäischen
Vergleich an der 4. Stelle und hat mit einem Anteil von 23 Prozent
bereits jetzt einen höheren Anteil als die für die gesamte EU
angepeilten 20 Prozent. Die Vorleistungen einzelner Staaten müssen
bei den nationalen Vorgaben besser berücksichtigt werden, weil eine
zusätzliche Steigerung von einem bereits hohen Niveau schwieriger zu
erzielen ist. Die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele sollten
sich daher an den nationalen Potentialen orientieren und die
Zielvorgaben auf fairer Basis erfolgen. Von der österreichischen
Bundesregierung gesetzte nationale Ziele sind unabhängig von einer
verpflichtenden Vorgabe der EU zu sehen, weil bei dieser nach den
finanziellen Folgen zu fragen ist. Das Erreichen ambitionierter Ziele
hinsichtlich des Anteils erneuerbarer Energien am
Gesamtenergieverbrauch wird durch Verbesserungen bei der
Energieeffizienz in allen Bereichen wesentlich begünstigt.

Rückfragehinweis:

BUNDESKANZLERAMT:
   Stefan Pöttler
   Sprecher des Bundeskanzlers
   Tel.: 0664 610 63 17
   E-Mail: [email protected]
   Internet: http://www.bka.gv.at
   
   
   UMWELTMINISTERIUM:
   Daniel Kapp
   Pressesprecher BM Josef Pröll
   Tel.: +43 1 711 00 - 6823
    
   
   BMVIT:
   Mag. Angelika Feigl 
   Pressesprecher 
   BM für Verkehr, Innovation und Technologie 
   Tel.: 0664 842 80 80 
   E-Mail:[email protected]  
   
   
   BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT:
   Ministerbüro: Mag. Maria Mittermair-Weiss, Tel.: (01) 711 00-5108
   Referat Presse: Mag. Alexandra Perl, Tel.: (01) 711 00-5130
   mailto: [email protected]
   Internet: http://www.bmwa.gv.at

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