• 24.01.2008, 09:46:24
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  • OTS0057 OTW0057

Hofer: Bergung von Fliegerbomben ist Sache der öffentlichen Hand

Staat darf Betroffene in dieser unverschuldeten Situation nicht im Stich lassen

Wien (OTS) - Im heutigen Innenausschuss wird das Innenministerium
einen Entwurf zum "Fliegerbombenblindgängergesetz" zur Begutachtung
vorlegen. Darin soll die finanzielle Unterstützung von Personen
geregelt werden, auf deren Grundstück sich Fliegerbomben befinden.
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer kritisiert an diesem
Gesetzesentwurf einige entscheidende Punkte. So seien beispielsweise
in Zukunft Privatpersonen, welche eine Sondierung und Bergung einer
Fliegerbombe auf ihrem Grundstück veranlassen müssten, noch immer mit
dem Großteil der Kosten konfrontiert. "Das neue Gesetz würde
lediglich eine Beteiligung des Bundes von höchstens 35% der Kosten
vorsehen, und das auch noch mit einer Deckelung von 35.000 Euro", so
Hofer. Es bestünde aber kein Rechtsanspruch, eine Unterstützung werde
nur gewährt, wenn der Betreffende "in seiner wirtschaftlichen
Existenz bedroht" sei oder ein "dringendes Wohnbedürfnis auf dem
Grundstück" hat.

Das ist für die FPÖ unzureichend. "Der Staat kann seine Bürger in
einer derartigen Ausnahmesituation, in der sie sich unverschuldet
befinden, nicht im Stich lassen. Er hat die finanzielle Verantwortung
für die Beseitigung dieser Kriegsrelikte von Privatgrundstücken zu
übernehmen", erklärt Hofer und fordert erneut von der
Bundesregierung, sicherzustellen, "dass Kosten für die Beseitigung
gefährlicher Kriegsrelikte, die auf Privatgrund entdeckt werden, von
der öffentlichen Hand getragen werden." Ein entsprechender Antrag
wurde von der FPÖ bereits vor längerer Zeit eingebracht.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub

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