- 11.01.2008, 11:27:38
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Hofer: Wo bleiben barrierefreie Internetauftritte der Behörden?
Ministerien kommen ihrer gesetzlichen Pflicht teilweise nicht nach
Wien (OTS) - Mit 1. Jänner 2008 hätten alle behördlichen
Internetauftritte barrierefrei zugänglich sein sollen. Das schreibt §
1 des E-Government-Gesetzes vor, das Gesetz ist im März 2004 in Kraft
getreten. Da sich aber nicht alle Verpflichteten daran gehalten
haben, übt FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer Kritik an der
mangelnden Selbstdisziplin der Behörden und vor allem an jenen
Ministerien, die ihre Homepages auch noch nicht auf internationale
Standards in Sachen barrierefreier Zugänglichkeit gebracht haben.
Norbert Hofer: "Es ist schon einigermaßen bedenklich, wenn sich nicht
einmal unsere Ministerien an gesetzliche Pflichten halten. Das
E-Government-Gesetz gibt es bereits knapp vier Jahre, es wird mir
hoffentlich kein Minister erzählen wollen, dass der 1. Jänner 2008 zu
plötzlich gekommen ist. Zeit zur Umsetzung war jedenfalls genug."
Der freiheitliche Behindertensprecher kritisiert außerdem, dass das
E-Government-Gesetz den Behörden zwar barrierefreie Internetauftritte
vorschreibe, bei der technischen Realisierung aber lediglich auf
"internationale Standards" verweise.
"Nirgends ist ersichtlich, welche technischen Anforderungen erfüllt
sein müssen, damit eine Homepage in Österreich als barrierefrei
bezeichnet werden kann. In der Praxis richtet man sich wohl nach den
Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium, Anm.), aber auch hier
ist nicht klar, wann Barrierefreiheit im Sinne des
E-Government-Gesetzes erreicht ist. Die Richtlinien definieren
nämlich drei verschiedene Stufen der barrierefreien Zugänglichkeit",
erklärt Hofer.
Die FPÖ schlägt daher vor, analog zu Deutschland per Verordnung
festzulegen, welche technischen Kriterien für die Barrierefreiheit
eines Web-Auftrittes erfüllt werden müssen, damit einheitliche
technische Standards gelten und somit Klarheit geschaffen wird.
Norbert Hofer hat seine Homepage bereits umgestellt. Sie erfüllt die
Konformität der Stufe "Triple-A" der W3C-Zugänglichkeitsrichtlinien.
Zu finden ist sie unter www.noberthofer.at.
Beim W3C-Test in allen drei Stufen fallen übrigens Gesundheits-,
Justiz-, Außen-, Finanz- und Wissenschaftsministerium durch. Den Test
kann man auf verschiedenen Seiten wie etwa www.cynthiasays.com mit
jeder beliebigen Homepage durchführen.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
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