- 10.01.2008, 14:23:49
- /
- OTS0150 OTW0150
Heindl: Lehrlingsentschädigung muss KV-Angelegenheit bleiben!
Lockerung des Kündigungsschutzes: Regierungsprogramm ist umzusetzen
Wien (PWK021) - Zu den heute, Donnerstag, von ÖAAB-Generalsekretär
Werner Amon getroffenen Aussagen nach einer einheitlichen
Lehrlingsentschädigung von 500 Euro betonte Helmut Heindl,
Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, dass die
Festsetzung der Höhe der Lehrlingsentschädigung auch weiterhin
Angelegenheit der KV-Ebene bleiben müsse: "Alles andere würde
bedeuten, sozialpartnerschaftliche Entscheidungen in Frage zu
stellen." Ebenso abzulehnen sei eine "Pragmatisierung von
Lehrverhältnissen": "Schließlich gibt es dazu im Regierungsprogramm
eine Einigung der Regierungsparteien, dass es zu einer Lockerung des
Kündigungsschutzes kommen soll. Diese Einigung ist nur mehr
umzusetzen", so der Gewerbe-Sprecher.
Derzeit reicht die Bandbreite der Lehrlingsentschädigungen im
ersten Lehrjahr von rund 300 Euro bis etwa 700 Euro - entsprechend
der Wirtschaftlichkeit der Branchen und der auszuübenden Schwere der
Tätigkeit. Mehr als die Hälfte der Bundesinnungen liegen mit der Höhe
der Lehrlingsentschädigung unter der 500 Euro Grenze. "Ich denke
nicht, dass der ÖAAB den Willen der Betriebe zur Lehrlingsausbildung
mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in Frage stellen will", so Heindl
abschließend. (us)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Gewerbe und Handwerk Helmut Heindl Tel: +43 (0)5 90 900 3291, Fax: +43 (0)5 90 900 217 Email: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






