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Heindl: Lehrlingsentschädigung muss KV-Angelegenheit bleiben!

Lockerung des Kündigungsschutzes: Regierungsprogramm ist umzusetzen

Wien (PWK021) - Zu den heute, Donnerstag, von ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon getroffenen Aussagen nach einer einheitlichen Lehrlingsentschädigung von 500 Euro betonte Helmut Heindl, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, dass die Festsetzung der Höhe der Lehrlingsentschädigung auch weiterhin Angelegenheit der KV-Ebene bleiben müsse: "Alles andere würde bedeuten, sozialpartnerschaftliche Entscheidungen in Frage zu stellen." Ebenso abzulehnen sei eine "Pragmatisierung von Lehrverhältnissen": "Schließlich gibt es dazu im Regierungsprogramm eine Einigung der Regierungsparteien, dass es zu einer Lockerung des Kündigungsschutzes kommen soll. Diese Einigung ist nur mehr umzusetzen", so der Gewerbe-Sprecher.

Derzeit reicht die Bandbreite der Lehrlingsentschädigungen im ersten Lehrjahr von rund 300 Euro bis etwa 700 Euro - entsprechend der Wirtschaftlichkeit der Branchen und der auszuübenden Schwere der Tätigkeit. Mehr als die Hälfte der Bundesinnungen liegen mit der Höhe der Lehrlingsentschädigung unter der 500 Euro Grenze. "Ich denke nicht, dass der ÖAAB den Willen der Betriebe zur Lehrlingsausbildung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in Frage stellen will", so Heindl abschließend. (us)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Gewerbe und Handwerk
Helmut Heindl
Tel: +43 (0)5 90 900 3291,
Fax: +43 (0)5 90 900 217
Email: helmut.heindl@wko.at

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