- 28.11.2007, 11:00:00
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Ärzte befürchten massive Einschnitte für alle Patienten im AKH
Gemeinde Wien legt "inakzeptablen Gesetzesentwurf" vor - Topmediziner könnten schon bald dem AKH den Rücken kehren
Wien (OTS) - Als "verfassungswidrig und einen Eingriff in
Bundeskompetenzen" werteten heute, Mittwoch, Vertreter der Wiener
Ärztekammer im Rahmen einer Pressekonferenz den Gesetzesentwurf der
Gemeinde Wien zur Neuregelung der ärztlichen Sonderklassehonorare.
Insbesondere der geplante Einzug eines 12-prozentigen so genannten
"Infrastrukturbeitrags" im Wiener AKH löste bei den Ärzten heftige
Kritik aus. "Wir würden bei inadäquater Bezahlung die besten Experten
verlieren und wären für Bewerber aus dem Ausland unattraktiv", warnt
Thomas Szekeres, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, vor den
möglichen Folgen. ****
Mit der Forderung einhergehen würde ein "massiver
Einkommensverlust" der im AKH beschäftigen Ärztinnen und Ärzte,
betont Szekeres. Das Argument der Gemeinde Wien, dass in den
KAV-Spitälern 12 Prozent des ärztlichen Honorars bereits als
Infrastrukturanteil eingezogen würden, lässt Klaus Frohner, Referent
für Sonderklassehonorare der Ärztekammer für Wien, nicht gelten:
"Dort war die Einführung des Infrastrukturbeitrags mit einer
signifikanten Gehaltserhöhung für alle KAV-Ärzte verbunden." Dies sei
aber für die AKH-Ärzte nicht vorgesehen, eine Umsetzung wäre daher
eine glatte Einkommenskürzung um 12 Prozent. Damit verliere die
Forderung der Gemeinde Wien "jegliche Begründung".
Aktuelle Regelung ist völlig korrekt
Erst die Sonderklasseversicherung mache es möglich, dass
Spitzenmedizin nicht allein den privatversicherten Patienten, sondern
vielmehr allen Sozialversicherten in den öffentlichen Spitälern
zugänglich werde, betonte Robert Hawliczek, Referent für leitende
Ärzte der Ärztekammer für Wien. Die Privatversicherten finanzierten
Spitzenmedizin auch für die nicht zusatzversicherten Patienten mit.
"Damit wird eine drohende Zwei-Klassen-Medizin in Österreich erst
verhindert", so Hawliczek.
Unterstützung erhält die Ärztekammer von einem der Topmediziner am
Wiener AKH, Ernst Kubista von der Wiener Universitätsklinik für
Frauenheilkunde. Die aktuell gelebte Regelung sei rechtlich völlig
korrekt und transparent, meint Kubista. Die nachgeordneten Ärztinnen
und Ärzte seien über ihren Anteil der Sonderklassehonorare informiert
und könnten Einsicht in die Verrechnung nehmen. Ärztliche
Sonderklassehonorare seien fixer Gehaltsbestandteil der Ärztinnen und
Ärzte am AKH, "denn das Grundgehalt im AKH ist wahrlich nicht
fürstlich". Kubista betont, dass eine Änderung der derzeitigen
Regelung nicht notwendig sei, "und schon gar nicht in der Form, wie
sie die Gemeinde Wien plant".
Verwunderung über fehlende Reaktion auf Bundesebene
Es kommt aber noch dicker: Ein Gutachten des anerkannten
Verfassungsexperten Heinz Mayer belegt nämlich eindeutig die
Verfassungswidrigkeit des geplanten Einzugs eines
Infrastrukturbeitrags am Wiener AKH. Die Forderung würde laut Mayer
"einen Eingriff in die Dienstrechtsmaterie bedeuten und somit nicht
in die Kompetenz des Wiener Krankenanstaltengesetzes fallen". Zudem
würde die Gemeinde Wien in das Kompetenzfeld eines Bundesdienstrechts
eingreifen, "was in jedem Fall eine Verfassungswidrigkeit darstellt,
zumal Landesgesetze Bundesgesetzen gegenüber nachrangig sind".
Umso mehr verwundert es die Ärzte, dass sich bislang niemand aus
der Bundespolitik dazu gemeldet hat. "Weder Wissenschaftsminister
Hahn noch Gesundheitsministerin Kdolsky haben sich bisher zur Materie
geäußert", betont Szekeres. Dies sei unbegreiflich, denn immerhin
greife die Gemeinde Wien in eine Bundesmaterie ein und beabsichtige,
von bundesbediensteten Ärztinnen und Ärzten Gelder ohne Gegenleistung
einzunehmen. Hier hätten beide Ministerien offensichtlich die Lage
verschlafen oder verkannt, so Szekeres abschließend. (kp)
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle Dr. Hans-Peter Petutschnig Tel.: (++43-1) 51501/1223 od. 0664/1014222 Fax: (++43-1) 51501/1289 mailto:[email protected] http://www.aekwien.at
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