• 23.11.2007, 13:06:54
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Debatte um Verein für Konsumentenschutz Ausschuss für Konsumentenschutz vertagt Anträge

Wien (PK) - Der Ausschuss für Konsumentenschutz diskutierte in
weiterer Folge Anträge der Opposition, die sich mit dem Verein für
Konsumenteninformation, mit der Vernetzung des Beratungs- und
Hilfsangebots im Bereich Konsumentenschutz, mit der Produktsicherheit
sowie mit dem Problem fiktiver negativer Sparzinsen befassen. Alle
Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

Diskussion um Unabhängigkeit des Vereins für Konsumenteninformation

Eine eher emotionale Debatte rief der Entschließungsantrag des BZÖ
betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation
(VKI) hervor. Darin wird der Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Verein
für Konsumenteninformation bis Ende 2007 zu einer unabhängigen
zentralen Interessenvertretung der Verbraucher umgestaltet wird,
deren Finanzierung durch einen gesetzlich geregelten Bundeszuschuss
oder durch ein ausreichendes Stiftungskapital der bisherigen
Vereinsmitglieder sichergestellt wird.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) begründete seine Kritik mit dem
Hinweis, dass die Sozialpartner weiterhin über ein starkes
Mitbestimmungsrecht im VKI verfügen, obwohl deren Finanzierungsanteil
im Laufe der Jahre stark gesunken sei. In der Zwischenzeit zahle der
Bund den Löwenanteil der Subvention des VKI. Das Sozialpartnermodell
halte er daher für überholt. Außerdem würden die Sozialpartner die
Tätigkeit des VKI insofern beeinträchtigen, als dieser auf die
Eigeninteressen der Interessenvertretungen Rücksicht nehmen müsse.
Dolinschek plädierte auch dafür, die vielfältigen Initiativen für den
Verbraucherschutz zusammenzuführen.

Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) schloss sich dieser Kritik an
und zeigte wenig Verständnis dafür, dass der ÖGB mit 1000 Euro
Beitrag noch heute über ein starkes Mitspracherecht im VKI verfügt.
Grundsätzlich meinte er, die Sozialpartner müssten nicht überall
vertreten sein.

Ähnlich war die Reaktion der Abgeordneten der Grünen. So meinte etwa
Abgeordnete Bettina Hradecsni (G), sie unterstütze den Antrag, weil
es notwendig sei, den VKI zu stärken. Außerdem könnte man die
Finanzierung des VKI durch die Wirtschaftskammer durchaus auch als
einen Widerspruch zum Auftrag des VKI sehen, zumal man eine
Einflussnahme nicht ausschließen könne. Abgeordneter Gabriela Moser
(G) zufolge sollte man über eine neue Konstruktion des VKI
diskutieren und dabei insbesondere bei den Instrumentarien ansetzen.

Die vorgebrachten Zweifel an der Unabhängigkeit des VKI wies der
Vorsitzende des Ausschusses Abgeordneter Johann Maier (S) dezidiert
zurück. Der VKI habe sich bei seiner Amtsführung niemals beeinflussen
lassen, sagte er. Als Sozialpartnerverein habe der Verein eine
Erfolgsgeschichte hinter sich und er könne auch deshalb so
erfolgreich agieren, weil es eine breite Basisfinanzierung durch den
Bund gebe. Der VKI ist unabhängig und wird unabhängig bleiben,
bekräftigte Maier. Seine Klubkolleginnen Gertraud Knoll (S) und
Christine Lapp (S) argumentierten ähnlich und unterstrichen die
solide finanzielle Basis des VKI. Knoll warf in diesem Zusammenhang
dem ehemaligen Justizminister Böhmdorfer vor, erst nach Einschaltung
des Rechnungshofs die Bundeszuschüsse für den VKI bereitgestellt zu
haben. Der ehemalige Justizminister habe auch einen Wunschkandidaten
in die Geschäftsführung berufen, kritisierte sie. Dem entgegnete
Dolinschek, dass damals wie heute der VKI rot und schwarz aufgeteilt
sei.

Auch die ÖVP (Abgeordneter Franz Hörl) hielt die derzeitige
Konstruktion und Finanzierung des VKI für ausreichend. Er wolle keine
weitere Zusatzbehörde schaffen, so seine Begründung für die Ablehnung
des Antrags.

Allgemein wurde dem VKI von den Abgeordneten jedoch eine
hervorragende Arbeit bescheinigt.

Bundesminister Erwin Buchinger betonte, der VKI und die
Arbeiterkammer seien gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern die
wesentlichsten Konsumentenschutzeinrichtungen. Der VKI sei
selbstverständlich unabhängig und finanziere sich zu 72 % selbst. Die
restlichen 28 % würden von Bund und Sozialpartnern aufgebracht, wobei
19 % vom Bund kämen, 6 % von den Arbeitnehmervertretungen und 3 % von
den Arbeitgebervertretungen. Die Struktur stelle daher seiner Ansicht
nach keine Fessel, sondern eine solide Grundlage dar. Der VKI gelte
heute europaweit als eine der renommiertesten
Verbraucherschutzorganisationen, stellte Buchinger fest und
versicherte, sein Ressort habe nicht vor, den Bundeszuschuss zu
kürzen.

Am Ende der Debatte wurde der Antrag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
mehrheitlich vertagt.

Vernetzung des Hilfsangebots im Bereich Konsumentenschutz

Auch der Entschließungsantrag des BZÖ, im Bereich des
Konsumentenschutzes bis Ende 2007 eine niederschwellige zentrale
Erstanlaufstelle (persönliche Vorsprachemöglichkeit, einfache
Telefonnummer zum Ortstarif, zentrale Internet-Adresse als
Informations-Plattform) einzurichten und auch entsprechend wirksam
publik zu machen, wurde mit den Stimmen der Koalitionspartner
mehrheitlich vertagt. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) führte
dazu aus, derzeit seien zahlreiche Organisationen tätig, wodurch die
Situation für die KonsumentInnen unübersichtlich sei.

Grundsätzlich wurde der gegenständliche Antrag von allen positiv
beurteilt. Seitens der ÖVP machte Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V)
jedoch geltend, dass ihr in Hinblick auf die Umsetzung konkrete
Punkte fehlen. Man wolle daher darüber weitere Gespräche führen,
kündigte sie an.

Bundesminister Erwin Buchinger räumte ebenfalls ein, für die
KonsumentInnen sei es angesichts der zahlreichen Organisationen oft
schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sein Ressort habe
daher ein Handbuch zur besseren Orientierung in Auftrag gegeben, das
dann auch auf der Homepage abrufbar sein soll. Mit der Fertigstellung
rechnet er Mitte kommenden Jahres.

Warten auf Produktsicherheits-Richtlinie der EU

Der Entschließungsantrag der Grünen, das Produktsicherheitsgesetz zu
novellieren, wurde mit dem Hinweis, dass nationalstaatlich nur wenig
gemacht werden könne und man die Diskussion auf EU-Ebene zur
Produktsicherheitsrichtlinie abwarten müsse, mit den Stimmen von SPÖ
und ÖVP vertagt.

Die Grünen treten insbesondere für staatliche Kontrollen schon vor
dem Inverkehrbringen der Produkte, abschreckende strafgesetzliche
Bestimmungen für die Unternehmer sowie verpflichtende
Produktsicherheitsstandards, die von einer unabhängigen Stelle
überprüft werden, ein. Das geltende Produktsicherheitsgesetz werde in
der Öffentlichkeit überhaupt nur wahrgenommen, wenn es zu größeren
Rückrufaktionen wie z.B. in letzter Zeit betreffend Kinderspielzeug
komme, gab Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) zu bedenken. Das
bekannte CE-Zeichen, das von den Herstellern selbst vergeben und
nicht von staatlicher Seite geprüft werde, führe die KonsumentInnen
in die Irre, stellte sie fest. Auch wenn eine europäische
Harmonisierung notwendig ist, so Hradecsni, gebe es hinsichtlich der
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes Handlungsbedarf. Die
Kontrollen seien in Österreich viel zu gering, beklagte sie.

Abgeordnete Anita Fleckl (S) begrüßte die Intention des Antrags
grundsätzlich, meinte jedoch, dass der Antrag am Problem vorbeigehe.
Beim Inverkehrbringen von Produkten entstehe das Problem an den EU-
Außengrenzen und hier müssten die Kontrollen einsetzen. Eine
innerstaatliche Kontrolle sei in dem Ausmaß nicht durchführbar und
deshalb sollte man die Diskussion um die Produktsicherheits-
Richtlinie auf EU-Ebene abwarten. Ebenso vertrat Abgeordnete Ridi
Steibl (V) die Auffassung, staatliche Kontrolle sei mit dem
Binnenmarkt nicht vereinbar.

Ausschussvorsitzender Johann Maier (S) verwies auf die alarmierenden
Berichte von OLAF über Produktpiraterie und gefährliche Produkte und
stellte fest, die entscheidenden Kontrollen hätten in den
Containerhäfen und auf den Flughäfen stattzufinden. Hier gebe es
jedoch noch große Defizite. Die Ausweitung nationaler Kompetenzen sei
schwierig, derzeit würden Stichproben durch die
Produktsicherheitsorgane der Bundesländer erfolgen, wobei er zugeben
müsse, dass diese nicht optimal funktionieren. Maier kritisierte
darüber hinaus die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums für die
Produktsicherheit bei Spielzeugen. Die Produktsicherheits-Richtlinie
der EU hält Maier für eines der wichtigsten Gesetze in diesem
Zusammenhang, sie sei aber, nachdem sie bereits 15 Jahr bestehe,
reformbedürftig. Er trat daher dafür ein, die Diskussion auf EU-Ebene
abzuwarten, wenngleich er mit der Richtung des vorliegenden Antrages
konform gehe. In der EU werde auch über eine zentrale
Marktaufsichtsbehörde diskutiert.

Bundesminister Erwin Buchinger pflichtete dem bei und merkte an, der
Antrag sei für seine Begriffe zu allgemein formuliert. Die derzeitige
Rechtslage nehme die Unternehmen in die Pflicht, und das sei gut und
richtig.

Thema "fiktive negative Sparzinsen" - G-Antrag neuerlich vertagt

Schließlich vertagte der Ausschuss den Entschließungsantrag der
Grünen für ein Verbot fiktiver negativer Zinsen in Sparverträgen auf
Antrag des VP-Abgeordneten Johann Rädler mit der Mehrheit der
Regierungsparteien neuerlich.

In der Debatte hatte Antragstellerin Bettina Hradecsni (G) einmal
mehr für eine Erweiterung des Konsumentenschutzgesetzes zur
Herstellung größerer Rechtssicherheit für Sparer plädiert. Auch
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) drängte auf Maßnahmen gegen
unlautere Praktiken zu Lasten der Sparer, während ein Vertreter des
Ressorts dazu riet, das Ergebnis des derzeit in der Sache laufenden
Musterprozesses und die für Dezember in Aussicht gestellten
Vorschläge der Banken abzuwarten.

Ausschussobmann Johann Maier (S) ließ Präferenzen für eine rechtliche
Regelung erkennen, hielt aber eine Vertagung wegen des derzeitigen
Musterprozesses des Vereins für Konsumenteninformation für richtig.
Ein Urteil erster Instanz liege bereits vor, informierte der
Ausschussobmann, sei aber noch nicht rechtskräftig. Bei neuen
Entwicklungen werde er dem Ausschuss berichten und eine neuerliche
Behandlung des Antrags vorschlagen, sagte Maier. (Schluss)

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