• 08.11.2007, 17:06:05
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  • OTS0334 OTW0334

Gegendarstellung von 100 % Communications PR-Agentur GmbH, Erika Rumpold und Gernot Rumpold

Wien (OTS) - 100 % Communications PR-Agentur GmbH, Erika Rumpold
und Gernot Rumpold begehren die Veröffentlichung folgender

GEGENDARSTELLUNG:

"Sie haben am 26. Oktober 2007 in Ihrer APA-OTS-Aussendung OTS0038 5
II 0246 FMB0003 unter der Überschrift "Pilz gewinnt letztes Verfahren
gegen Rumpolds" folgende Behauptung wiedergegeben:

"Im Verfahren gegen die 100 % Communications von Erika und Gernot
Rumpold hat Peter Pilz im Rekursverfahren vor dem Oberlandesgericht
Recht bekommen. "Damit ist das letzte Verfahren gegen Rumpold
gewonnen", erklärte Pilz."

Diese Behauptungen sind zum Teil unwahr, zum Teil in irreführender
Weise unvollständig:

· Die erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien im
Zivilverfahren der 100% Communications PR-Agentur GmbH gegen Peter
Pilz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zum
Aktenzeichen 28 Cg 37/07b ist kein Urteil, sondern ein Beschluss, der
über den Antrag der 100 % Communications PR-Agentur GmbH auf
Erlassung einer einstweiligen Verfügung ergangen ist. Dieser
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da die 100 % Communications
PR-Agentur GmbH dagegen fristgerecht Revisionsrekurs an den Obersten
Gerichtshof erhoben hat. Über die im selben Verfahren eingebrachte
Klage hat das Gericht noch nicht entschieden.

· Im parallelen medienrechtlichen Verfahren der 100 %
Communications PR-Agentur GmbH gegen Peter Pilz vor dem Landesgericht
für Strafsachen Wien zum Aktenzeichen 92 Hv 45/07x sind zwar die
Anträge der 100 % Communications PR-Agentur GmbH mit Urteil
abgewiesen worden. Auch diese Entscheidung ist aber noch nicht
rechtskräftig, weil die 100 % Communications PR-Agentur GmbH dagegen
fristgerecht Berufung an das Oberlandesgericht Wien angemeldet hat.

· Abgesehen von diesen beiden Verfahren haben Erika und Gernot
Rumpold und die 100 % Communications PR-Agentur GmbH gegen Peter Pilz
zwei Zivilklagen beim Handelsgericht Wien zu den Aktenzeichen 18 Cg
49/07f und 22 Cg 84/07p eingebracht, des Weiteren Erika und Gernot
Rumpold gegen Peter Pilz eine strafrechtliche Privatanklage beim
Landesgericht für Strafsachen Wien zum Aktenzeichen 95 Hv 50/06d. In
all diesen Verfahren ist noch kein Gerichtsurteil ergangen.

· Weitere Verfahren zwischen Erika Rumpold, Gernot Rumpold oder der
100 % Communications PR-Agentur GmbH einerseits und Peter Pilz
andererseits sind und waren nicht anhängig. Peter Pilz hat daher noch
nie ein Verfahren gegen Erika Rumpold, Gernot Rumpold oder die 100 %
Communications PR-Agentur GmbH rechtskräftig gewonnen."

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel +43-1-40110-6707, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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