- 06.11.2007, 13:24:19
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Tschechischer Verfassungsausschuss zu Gast im Hohen Haus Tschechien anerkennt EuGH-Entscheidungen nicht bedingungslos
Wien (PK) - Eine Delegation des Verfassungs- und Rechtsausschusses
des tschechischen Abgeordnetenhauses traf zu einem Gespräch mit
Mitgliedern des Verfassungsausschusses des Nationalrates zusammen.
Abgeordneter Rudolf Parnigoni begrüßte die Gäste und unterstrich die
sehr guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Der tschechische Delegationsleiter Stanislav Krecek von der
Tschechischen Sozialdemokratischen Partei teilte mit, dass in
Tschechien die Grundfesten der Rechtsordnung geändert werden; so
werden ein neues bürgerliches Gesetzbuch und ein neues
Strafgesetzbuch vorbereitet. Auch sei in Tschechien beschlossen
worden, dass sich das Verfassungsgericht nicht bedingungslos an die
Entscheidungen des EuGH zu halten habe. Diese letzte Feststellung des
tschechischen Abgeordneten veranlasste Abgeordnete Elisabeth Hlavac
(S) zu der Frage, ob man dies im Beitrittsvertrag vereinbart habe und
wie sich diese Bestimmung in der Praxis auswirke, zumal Österreich
nicht immer mit EuGH-Entscheidungen "glücklich" sei. Auch beklagte
sie, dass die Richtlinien und die Verordnungen oft unklar formuliert
seien, was ihrer Meinung nach dazu führe, dass der EuGH die
Möglichkeit erhalte, politische Entscheidungen zu treffen. Stanislav
Krecek stellte klar, dass Tschechien - ähnlich wie Deutschland und
Dänemark - beschlossen habe, dass in Verfassungsfragen das nationale
Verfassungsgericht die höchste Instanz sei und nicht der EuGH. Hinzu
komme, dass der EuGH mit Entscheidungsanfragen überhäuft werde und
diese in keiner vernünftigen Zeit abarbeiten könne.
Abgeordneter Robert Aspöck (F) erinnerte daran, dass seine Partei
schon vor vielen Jahren für den EU-Beitritt gewesen sei. Sie habe
auch die Meinung vertreten, dass Europa kein Einheitsstaat sein
dürfe, sondern ein Europa der Vaterländer, also ein Friedensprojekt,
das die Selbständigkeit der einzelnen Staaten nicht tangiere.
Die Frage der Abgeordneten Jana Rybinova (Bürgerlich-demokratische
Partei) nach der Strafmündigkeitsgrenze in Österreich - sie soll in
Tschechien von 15 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt werden -
beantwortete Abgeordnete Elisabeth Hlavac und verwies zugleich
darauf, dass während der V-F-Regierungszeit der Jugendgerichtshof
abgeschafft worden sei, was sie außerordentlich bedaure, da dieser
Gerichtshof spezialisierte Richter beschäftigt und es eine enge
Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden gegeben habe. Im
Justizministerium werde an neuen Plänen für einen Jugendgerichtshof
gearbeitet, gab sie bekannt.
An dem lebhaft geführten Meinungsaustausch nahmen von
österreichischer Seite außerdem die Abgeordneten Johann Georg
Schelling (V) und Ursula Haubner (B) teil. (Schluss)
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