- 10.10.2007, 18:25:22
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Neue Bestimmungen gegen unlautere Geschäftspraktiken plenumsreif Abgeordnete drängen auch auf Abschöpfung unlauter erworbenen Gewinns
Wien (PK) - Kurz nach Schluss der Sondersitzung des Nationalrates zum
Thema "Bleiberecht jetzt - Schluss mit den unmenschlichen
Abschiebungen" tagte der Wirtschaftsausschuss und stimmte zunächst
mit S-V-G-Mehrheit einem Regierungsentwurf zur Anpassung des
Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb an die diesbezügliche
EU-Richtlinie in der Fassung eines V-S-Abänderungsantrages zu
(144.d.B.).
In der Debatte unter der Leitung von Ausschussobmann Reinhold
Mitterlehner stellte Abgeordneter Johann Maier (S) fest, die
vorliegende UWG-Novelle verbessere die Möglichkeiten, gegen unlautere
Geschäftspraktiken vorzugehen, wobei Maier konkret "Abzocke im
Internet", unseriöse Gewinnspiele und unerlaubte Telefonanrufe
ansprach. Positiv sah der Abgeordnete auch einen V-S-
Abänderungsantrag, der einen Auskunftsanspruch gegenüber Post und
Telekommunikationsunternehmen bringt, um ermitteln zu können, wer für
unlautere Praktiken im Geschäftsleben verantwortlich sei, und zwar
auch dann, wenn Postfächer, Geheimnummern oder Wertkartenhandys
verwendet werden. In einer künftigen großen UWG-Novelle möchte
Abgeordneter Maier auch über das Redaktionsgeheimnis sprechen, um
gegen unseriöse Inserate vorgehen zu können, sowie über Probleme im
Bereich von Call-Centern. Offen ist für Maier auch die Frage eines
Gewinnabschöpfungsanspruchs bei Bereicherung durch unlautere
Geschäftspraktiken nach dem Vorbild Deutschlands.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) fragte, warum weitergehende gegen
die Internetkriminalität nicht schon jetzt getroffen werden und
begründete die Ablehnung seiner Fraktion auch mit der Befürchtung,
ungelöste Definitionsprobleme bei den Begriffen "Verbraucher" und
"Produzenten" würden zu Rechtsunsicherheit führen.
Auch Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) verlangte die Abschöpfung des
Unrechtsgewinns und wollte wissen, wann der angesprochene zweite
Schritt, eine große UWG-Reform, kommen solle.
Abgeordneter Franz Riepl (S) zeigte sich befriedigt, dass auch der
Sozialbetrug zu den unlauteren Geschäftspraktiken zähle und riet
dazu, beim der Abschöpfung des unlauteren Gewinns die deutschen
Erfahrungen abzuwarten.
Abgeordneter Veit Schalle (B) verlangte die Gewinnabschöpfung bei
Gewinnspielen im Internet und begründete die Ablehnung seiner
Fraktion mit dem viel zu komplizierten Gesetzestext.
Abgeordneter Hannes Bauer (S) plädierte dafür, die angesprochenen
Probleme bei der großen UWG-Novelle bis 2009 zu lösen.
Bundesminister Martin Bartenstein räumte ein, das Gesetz sei durch
die Berücksichtigung der EU-Richtlinie nicht lesbarer geworden und
wies beim Thema Gewinnabschöpfung - unisono mit Abgeordnetem Alois
Gradauer (F) - auf rechtliche Bedenken hin. Der Minister bekannte
sich aber zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Was heute vorliege, sei
ein guter erster Schritt für die Verbraucher, aber auch für den
Umgang der Firmen untereinander.
Abgeordneter Werner Kogler (G) argumentierte, die Drohwirkung des
Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken wäre größer, würde es
Gewinnabschöpfungen vorsehen. Die Ermittlung des unlauter erworbenen
Gewinns könne nicht das Problem sein. Die Zustimmung der Grünen im
Plenum werde davon abhängen, wie glaubwürdig eine künftige Lösung des
Problems in Angriff genommen werde. (Fortsetzung)
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