• 09.10.2007, 10:34:03
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E-Wirtschaft: Vorrückungen auch für ArbeiterInnen vereinbart

Regelung tritt rückwirkend ab Juli in Kraft

Wien (GMTN/VEÖ/ÖGB) - Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen
im Februar 2007 hat die Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung mit dem
Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) vereinbart,
auch den ArbeiterInnen ihre Erfahrung durch ein Vorrückungssystem
abzugelten.++++

Für die Angestellten dieser Branche galt schon bisher ein
Vorrückungssystem, im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen haben
sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nun auf ein
kollektivvertragliches Vorrückungssystem auch für die ArbeiterInnen
geeinigt. Für die sechs Dienstgruppen, die es in diesem
Kollektivvertrag für ArbeiterInnen gibt, sind nun jeweils fünf gleich
hohe Vorrückungen nach zwei, vier, sechs, neun und 12 Dienstjahren
vorgesehen. Im Laufe dieser 12 Jahre werden die ArbeiterInnen dadurch
Einkommenszuwächse von 9,1 bis 18,2 Prozent haben.
Die Einreihung in die Dienstgruppen nimmt die jeweilige Firmenleitung
unter Mitwirkung des Betriebsrates vor. Wann eine Vorrückung
zusteht, hängt von der Dauer der Dienstzugehörigkeit ab, die
KV-Partner haben dazu einige Übergangsregelungen vereinbart. Das neue
Vorrückungssystem gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für
Neu-Eintretende, und tritt rückwirkend mit 1. Juli 2007 in Kraft.

KV-Abschluss Jänner 2007

Am 26. Jänner 2007 hatten die KV-Partner folgenden Abschluss
vereinbart:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter, der
Ist-Löhne und Ist-Gehälter sowie der Lehrlingsentschädigungen und
Zulagen um jeweils 2,55 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 200
Euro.

ÖGB, 9. Oktober
2007 Nr. 603

Rückfragehinweis:

GMTN Presse, Nani Kauer, MA
   Tel.: (01) 501 46 242, 0664 6145 915
   e-mail: [email protected] 	
   www.gmtn.at 
   
   VEÖ Presse, Mag. Angelika E. Reschenauer, MBA
   Tel.: (01) 501 98 - 241
   mailto: [email protected] 
   www.veoe.at

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