- 08.10.2007, 13:11:50
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- OTS0165 OTW0165
Jarolim: Innenministerium kann Aufenthalt der Familie Zogaj relaltiv einfach ermöglichen
Rechtliche Möglichkeiten vorhanden
Wien (SK) - In der Diskussion um die Abschiebung der Familie Zogaj
erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Montag im
ORF-Mittagsjournal, dass dem Innenminister anhand der bestehenden
Rechtslage der Familie Zogaj einen Aufenthalt in Österreich aus
humanitären Gründen ermöglichen könnte. Jarolim verweist auf Paragraf
22 Fremdenpolizeigesetz ("Humanitäres Visum")und Paragraf 73
Fremdenpolizeigesetz ("Besondere Bewilligung"). Es kann nach diesen
Paragrafen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. aus
humanitären Gründen eine Einreiseerlaubnis erteilt werden - zumindest
für die Kinder wäre damit ein Aufenthalt in Österreich vorerst für
drei Monate gewährleistet. Danach wäre die Erteilung einer
Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen möglich. ****
Das Prozedere für ein humanitäres Visum für drei Monate wäre
folgendermaßen: Eine Bewilligung ist auf Weisung des
Innenministeriums von der österreichischen Vertretungsbehörde in
Pristina auszustellen und würde für drei Monate gelten.
Als nächster Schritt könnte mit der Erteilung einer
"Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen" (Par. 73
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein Aufenthalt der gesamten
Familie ermöglicht werden. "Der Innenminister hätte dafür nichts
weiter zu tun, als Rücksprache mit dem Landeshauptmann zu halten", so
Jarolim. Wenn dieser das befürwortet, wäre ein Aufenthalt aus
humanitären Gründen für die ganze Familie möglich. "Ich denke, dass
der Innenminister aufgrund dieses relativ eindeutigen und einfach zu
bedienenden Instrumentariums von der Möglichkeit Gebrauch machen
sollte, die überfälligen humanitären Gründe heranzuziehen und die
Aufenthaltsberechtigung der Familie sicherzustellen." (Schluss) up
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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