• 26.09.2007, 16:21:24
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  • OTS0316 OTW0316

Wissenschaftsrat zur Verlängerung des § 124b UG 2002

Wien (OTS) - Nach § 124b des UG 2002 können die Universitäten in
den Bachelor-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien, die von den
deutschen bundesweiten Numerus-Clausus-Studien Biologie, Medizin,
Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen
deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie
Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den
Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder
durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach
der Zulassung beschränken. Diese Bestimmung läuft im WS 2007/08 aus
und soll nun nach den Vorstellungen von Bundesminister Hahn um
weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Wissenschaftsrat begrüßt
diesen Schritt. Die Aufhebung bzw. das Auslaufen der Möglichkeit
einer Zulassungsbeschränkung entspräche zwar der beliebten und meist
rhetorisch eingesetzten Formel vom "freien Zugang", würde aber für
die Studierenden der entsprechenden Fächer unter den gegebenen, in §
124b beschriebenen Umständen zu unerträglichen, weder von den
Universitäten noch von der Wissenschafts- und Bildungspolitik
verantwortbaren Studienbedingungen führen. Der vorgesehenen
Verlängerung sollte allerdings eine grundsätzliche Neuregelung des
Hochschulzugangs folgen. Im Rahmen dieser Regelung muss unter anderem
Klarheit über die Zahl der wirklich vorhandenen, ausfinanzierten
Studienplätze bzw. über gegebenenfalls neu zu schaffende und
entsprechend zu finanzierende Studienplätze herrschen und
gleichzeitig für alle Studierenden eine Ausbildung auf hohem Niveau
garantiert werden.

Der Wissenschaftsrat, der entsprechend seinen Aufgaben das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Parlament
berät, hat im Juni dieses Jahres mit seinen Empfehlungen zur
Neuordnung des Universitätszugangs hierzu konkrete Vorschläge
vorgelegt (Empfehlungstext siehe www.wissenschaftsrat.ac.at unter
Empfehlungen/Stellungnahmen). Im Einzelnen empfiehlt er dem
Gesetzgeber, die Universitäten zu ermächtigen, in Wahrnehmung ihrer
autonomen Verantwortlichkeit eignungsorientierte Zulassungsverfahren
einzuführen, und dies nicht nur in Studienrichtungen, in denen die
Studierendennachfrage die vorhandenen Studienplätze übersteigt,
sondern auch in Fächern, die eine besondere Eignung und Begabung
voraussetzen. Die Einführung von Zulassungsverfahren sollte zudem mit
einer Kapazitätsbemessung für ausfinanzierte Studienplätze gekoppelt
sein. Diese fehlt bisher, weshalb auch der jüngst gemachte Vorschlag
einer 10prozentigen Aufstockung der Studienplätze in den einer
Zulassungsbeschränkung unterliegenden Fächern an dem eigentlichen
Problem vorbeigeht. In dieser Situation ist daher auch die
Verlängerung des § 124b ein zwar kleiner, aber in die richtige
Richtung weisender Schritt. "Der nächste Schritt muss,
internationalen Maßstäben folgend, eine grundsätzliche Neuordnung des
Universitätszugangs sein. Dazu sollten die nächsten zwei Jahre
genutzt werden", so Vorsitzender Mittelstraß.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstr. 22a, 1090 Wien
Mag. Julia Prikoszovits
Tel.: 01/319 4999-0

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WSR

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