Der Österreichische Wissenschaftsrat berät den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Bundesminister bzw. die Bundesministerin in allen Fragen, die das österreichische Universitäts- und Wissenschaftssystem betreffen.
Er ist in seinen Analysen und Empfehlungen der Wissenschaftlichkeit und der Unabhängigkeit verpflichtet. Seine Rechtsgrundlage findet sich in § 119 UG 2002.
www.wissenschaftsrat.ac.at/