- 20.09.2007, 16:18:50
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Justizausschuss beschließt Gesetz über grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Mehr Rechtssicherheit, weniger Kosten und administrative Hürden bei grenzüber-schreitenden Fusionen
Wien (PWK680) - Österreichische Kapitalgesellschaften werden
künftig leichter über die Landes-grenzen hinweg mit anderen
Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren können. Der
Justizausschuss des Nationalrates hat heute das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 beschlossen, mit dem der
gesellschaftsrechtliche Teil der Richtlinie 2005/56/EG über die
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten ins ös-terreichische Recht umgesetzt wird. Die
Richtlinie regelt die grenzüberschreitende Ver-schmelzung von
Kapitalgesellschaften unterschiedlichen Rechts und unterschiedlicher
Rechtsformen. Eine solche Verschmelzung war im Recht der
Mitgliedsstaaten der EU bisher entweder gar nicht möglich oder mit
zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierig-keiten behaftet.
"Das neue Gesetz wird vor allem kleinen und mittleren Unternehmen
Vorteile bringen. Sie können einfacher, mit niedrigeren Kosten und
mit hoher Rechtssicherheit über die Landes-grenzen hinweg
Kooperationen eingehen und Umstrukturierungen durchführen. Das war
bisher nur auf Umwegen möglich und wegen des Aufwandes und der Kosten
oft nur für Großunternehmen attraktiv" erläutert Dr. Rosemarie Schön,
Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ.
Zur Umsetzung derjenigen Bestimmungen der Richtlinie, die die
Ar-beitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen
sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen
gesonderten Gesetzesentwurf vorgelegt.
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz bedingt auch Änderungen im
Aktiengesetz, im GmbH-Gesetz, im Unternehmensgesetzbuch, im
Firmenbuchgesetz, im Gerichtsgebührengesetz und im
Rechtspflegergesetz.
Der Beschluss des Justizausschusses bietet nunmehr für
Verschmelzungen einen sicheren rechtlichen Rahmen für Unternehmen.
"Das neue Gesetz schafft einen Ausgleich der Inte-ressen von
Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern einerseits und den
Interessen der beteiligten Gesellschaften an einem effizienten
Verfahren im Interesse des Wirtschafts-standortes Österreich
andererseits" führt Schön abschließend aus. (Rh)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Rechtspolitik Dr. Rosemarie Schön Tel: +43 (0)5 90 900 4293 Fax: +43 (0)5 90 900 243 Email: [email protected] http://wko.at/Presse
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