• 19.09.2007, 12:32:30
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  • OTS0152 OTW0152

Kukacka: Die Landesmehrheit an der Energie AG ist auch durch Bundesverfassungsgesetz abgesichert!

Offensichtlich fürchtet SPÖ-Haider, dass Bundeskanzler Gusenbauer umfällt!

Wien (ÖVP-PK) - Tiefes Misstrauen gegen Bundeskanzler Gusenbauer
und die Bundes-SPÖ hegt offenbar der oberösterreichische SPÖ-Chef
LH-Stv. Erich Haider, weil er es für nötig hält, gegen die
Privatisierung der Energie AG (EAG) mit einer Volksbefragung zu Felde
zu ziehen, statt auf die Standfestigkeit von Bundeskanzler Gusenbauer
bei der Einhaltung bundesgesetzlicher Vorschriften zu vertrauen,
stellte heute, Mittwoch, ÖVP-Abg. Mag. Helmut Kukacka fest. ****

Haider packt - wie schon bei der VOEST-Privatisierung - erneut die
Angstparolen vor einer Privatisierung der EAG aus und geht mit dem
Ausverkauf des oberösterreichischen Wassers hausieren, obwohl längst
sichergestellt ist, dass die Verfügungsrechte über die
oberösterreichischen Wasserreserven beim Land Oberösterreich
verbleiben. Dabei unterschlägt er ganz bewusst die Tatsache, dass ÖVP
und Grüne in Oberösterreich beschlossen haben, nur 49 Prozent der EAG
zu privatisieren und für stabile österreichische Kernaktionäre zu
sorgen, kritisiert Kukacka.

Aber selbst wenn ÖVP und Grüne in der Landesregierung und im Landtag
eine darüber hinausgehende Privatisierung beschließen würden, geht
das nicht, weil im "Bundesverfassungsgesetz, mit dem die
Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft geregelt werden" festgeschrieben ist, dass
"vom Aktienkapital der Österreichischen
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)
mindestens 51 Prozent im Eigentum des Bundes stehen müssen" (Art. 2,
Paragraph 1). Ausdrücklich ist weiters angeführt: "Von den
Anteilsrechten an den Landesgesellschaften müssen mindestens 51
Prozent im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen" (Art. 2,
Paragraph 2). Von dieser Bestimmung ist natürlich auch die EAG
erfasst, wobei dieses Gesetz im Verfassungsrang steht und vom
Nationalrat nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit, also mit Zustimmung der
Bundes-SPÖ, abgeändert werden kann.

Die Mehrheit der öffentlichen Hand an der Energie AG ist damit
doppelt abgesichert und politisch von allen Parteien unbestritten.
Möglicherweise befürchtet Haider aber, dass die SPÖ und ihr
Bundeskanzler Gusenbauer auch in dieser Frage umfallen könnte und
führt deshalb seine Kampagne der Verdrehung der tatsächlichen
Rechtssituation konsequent weiter.

Die Oberösterreicher aber wissen - das zeigen auch die Umfragen zu
diesem Thema - dass sie sich auf das Wort von Landeshauptmann
Pühringer verlassen können. Auch in Zukunft bleibt die EAG
mehrheitlich in öffentlicher Hand und damit die Verfügungsgewalt über
die oberösterreichische Strom- und Wasserversorgung in unserem Land,
schloss Kukacka.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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