• 22.08.2007, 10:29:22
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  • OTS0078 OTW0078

Bieringer: Werkvertrag von Andreas Wabl hinterfragungswürdig

ÖVP-Anfrage an den Bundeskanzler betreffend Klimaschutzbeauftragten

Wien (ÖVP-PK) - Hinterfragungswürdig ist für den
Fraktionsvorsitzenden der ÖVP-Bundesräte, Ludwig Bieringer, der
Werkvertrag, mit dem der neue Klimaschutzbeauftragte des
Bundeskanzlers, Andreas Wabl, ausgestattet wurde. In diesem Sinne
richtet Bieringer eine Anfrage an den Bundeskanzler mit folgendem
Inhalt: ****

"Medienberichten zufolge wird Andreas Wabl (Klimaberater des
Bundeskanzlers) seit 1. August auf Basis eines Werkvertrags für
Leistungen gegenüber dem Bundes¬kanzleramt entlohnt. Ferner wird
berichtet, dass die Abgeltung auf Stundenbasis er¬folgt. Als seine
Aufgaben werden unter anderem die Vertretung des Bundeskanzlers im
Präsidium des Klimafonds sowie die Vorbereitung des nächsten
Klimagipfels so¬wie die Koordination des Klimaschutzes in Österreich
genannt.

Auf der dem BKA gehörenden Internet-Domain www.klimaschutz.bka.gv.at
erscheint Andreas Wabl als Klimaschutzbeauftragter des Bundeskanzlers
mit der Email¬adresse [email protected]. Dem Vernehmen nach soll
ihm im Bereich der Sektion IV des BKA auch ein Zimmer zur Verfügung
gestellt worden sein.

In einem Bericht der Kronenzeitung vom 15. August 2007 heißt es unter
Berufung auf offizielle Angaben aus dem Bundeskanzleramt, dass der am
1. August abge¬schlossene Vertrag einen Stundensatz von 70 Euro
vorsehe und, dass der Klima¬beauftragte auf die "vorhandenen
Ressourcen und die entsprechenden Fachabtei¬lungen" des
Bundeskanzleramtes zugreifen könne. Schließlich wird ein Sprecher des
Bundeskanzlers mit dem Vergleich zitiert, wonach der Stundensatz von
70 Euro weniger sei, als das Einkommen eines Monteurs in Österreich.
Zitat: "Das ist weniger als ein Monteur in Österreich verlangt." Vor
diesem Hintergrund stellen die Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende Anfrage:

1. Sind die oben zitierten Medienberichte zutreffend, wonach Andreas
Wabl mit einem Werkvertrag ausgestattet wurde?
a. Wenn ja: wie lautet das vereinbarte Projektziel? Bitte den
genauen Wort¬laut des Vertrages hinsichtlich des Leistungsumfangs
zitieren.
b. Wenn ja: ist die Bereitstellung eines Büros einschließlich
entsprechender Infrastruktur mit den Grundsätzen eines Werkvertrags
(abgeschlossenes Projekt, außer Haus selbstständig erbrachte
Leistung) vereinbar?
c. Wenn nein: welche andere vertragliche Regelung wurde getroffen
und wie ist der genaue Wortlaut des Vertrages hinsichtlich des
vereinbarten Leis¬tungsumfangs?

2. Welche Abgeltung ist durch den Vertrag vorgesehen? Wenn auf
Stundenbasis abgerechnet wird: Welcher Stundesatz wurde vereinbart?

3. Ist es zutreffend, dass der Klimaschutzbeauftragte auf Ressourcen
und Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes zugreifen kann?
a. Wenn ja, verfügt der Klimaschutzbeauftragte über eine
Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundeskanzleramts?
b. Wenn ja, ist der Klimaschutzbeauftragte mit einem Büro
(Sekretärin, sons¬tige Infrastruktur) durch das Bundeskanzleramt
ausgestattet und welche Kosten sind hiermit verbunden?
c. Wenn ja, wieso erscheint der Name Andreas Wabl nicht in der
Geschäftseinteilung des BKA? (Internetabfrage vom 20. August 2007:
http://www.bka.gv.at/site/3357/default.aspx)

4. Können Sie Angaben darüber machen, wie hoch das tatsächliche
Einkommen eines Monteurs auf die Stunde gerechnet ist?"
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

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