- 13.08.2007, 12:44:06
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Glawischnig zu Kindergeld: Kdolsky plant Benachteiligungsmodell
AK-Rechnung bestätigt Grüne Kritik an Kindergeld-Novelle - Grüne für Totalreform
Wien (OTS) - "Die geplante Flexibilisierung des Kindergeldes ist
nur vordergründig ein Schritt in die richtige Richtung. In
Wirklichkeit will ÖVP-Ministerin Kdolsky den Kindergeld-Murks
fortsetzen", kritisiert Eva Glawischnig, stv. Bundessprecherin der
Grünen. "Die Berechnung der Arbeiterkammer, wonach Kurz-BezieherInnen
des Kindergeldes im Vergleich zu Lang-BezieherInnen bis zu 1.300 Euro
verlieren, bestätigt die Kritik der Grünen an der geplanten neuen
Regelung. "AlleinerzieherInnen und Familien, die das Kindergeld
kürzer beziehen werden benachteiligt. Der frühere Wiedereinstieg von
Frauen wird durch die neue Regelung nicht erleichtert, sondern
bestraft. Kdolsky plant ein Benachteiligungsmodell", so Glawischnig
und weiter:"BM Kdolsky soll den Kindergeld-Murks beenden, es braucht
eine Totalreform." AlleinerzieherInnen, die ohnehin schon in einer
prekären Lage sind, werden durch die von BM Kdolsky geplante Novelle
benachteiligt, da sie keine PartnerInnen haben mit denen sie die
Karenz teilen können. Ihnen steht bei der verkürzten Variante nur ein
Anspruch auf 15 (statt 18) Monate bzw. wie bisher 30 (statt 36)
Monate zu. Eine AlleinerzieherIn verliert bei der kürzeren
Bezugs-Variante 1.080 Euro. (15 Monate Karenz a 800 Euro belaufen
sich auf gesamt 12.000 Euro. In der längeren Variante erhält die
Alleinerzieherin 30 Monate lang 436 Euro, in Summe also 13.080 Euro.)
Das Grüne Modell sieht ein einkommensabhängiges Karenzgeld vor. Dabei
besteht für jeden Elternteil ein individueller Anspruch auf
Kindergeld. Mutter und Vater haben je 8 Monate Karenzanspruch bei
80%igem Einkommensersatz. Die Karenz kann als Voll- oder Teilkarenz
beansprucht werden. Eltern ohne vorherige Erwerbstätigkeit oder mit
geringem Einkommen erhalten 730 Euro Mindestkarenzgeld. Die
Maximalhöhe des Karenzgeldes beträgt 2.200 Euro. Danach hat in einer
2. Karenzphase jeder Elternteil Anspruch auf 3 Monate lang 600 Euro
fixes Karenzgeld. Väter haben Anspruch auf einen Vatermonat nach der
Geburt ihres Kindes bei vollem Einkommensersatz.
"Auch die geplante Regelung der Zuverdienstgrenze ist unbrauchbar.
Ohne Steuerexperte wird es Eltern auch künftig nicht möglich sein,
die komplizierte Regelung der Zuverdienstgrenze zu durchschauen", so
Glawischnig. Die geringfügige Erhöhung von dzt. 14.600 Euro auf
16.200 Euro bedeutet de facto keine Erhöhung, da mit der Novelle die
Härtefallverordnung von Minister Haupt außer Kraft gesetzt werden
soll, die derzeit eine Rückforderung bei Zuverdienstüberschreitungen
bis zu 15 Prozent verbietet. Die Grünen treten für eine Streichung
der derzeitigen Zuverdienstgrenze ein. Um das Karenzgeld zu
beziehen, sollen unselbständig Erwerbstätige höchstens 30
Wochenstunden arbeiten, Selbständige höchstens 80 Prozent des
durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre verdienen
dürfen. Bei Rückzahlung soll gemäß Grünem Modell nur jener Betrag
zurückgefordert werden, der über der Zuverdienstgrenze liegt.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]
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