- 09.08.2007, 07:00:00
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Hilfswerk-Website bringt alle Details zur 24-Stunden-Betreuung - Hotline eingerichtet
Präsident Othmar Karas fordert Nachbesserung bei Förderungen
Wien (OTS) - Seit dem 1. Juli 2007 gelten in Österreich neue
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die bisher illegale
24-Stunden-Betreuung. Jetzt müssen Betroffene und deren BetreuerInnen
handeln. Das Hilfswerk hat die Fakten zur Legalisierung der
24-Stunden-Betreuung zusammengestellt. Auf www.hilfswerk.at sind alle
Details abzurufen, alle Gesetze und Formulare stehen dort zum
Download bereit.
Die wesentlichen Fakten:
1) Die neuen Bestimmungen betreffen alle Personen, die zu Hause
von BetreuerInnen "rund-um-die-Uhr" betreut werden sowie deren
BetreuerInnen. Dazu gehören auch Vereine und Agenturen, die die
Vermittlung der BetreuerInnen nach Österreich durchführen,
gleichgültig ob der Verein, die Agentur oder die BetreuerIn den
Geschäfts- oder Wohnsitz in Österreich hat oder im Ausland. Die
bisher geübte Praxis der 24-Stunden-Betreuung verstößt in der Regel
gleich gegen mehrere Rechtsvorschriften
(Ausländerbeschäftigungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitszeit,
Mindestlöhne, Berufsrecht etc.).
2) Personen, die stundenweise mobile Dienste von einem
österreichischen Träger wie dem Hilfswerk beziehen, sind von den
neuen Gesetzen nicht betroffen.
3) Die Amnestie bis 31.12.2007, bedeutet nur, dass man bis zum
31.12. 2007 keine Strafe für die verspätete Anmeldung einer
24-Stunden-Betreuung bekommt, nicht aber, dass man bis 31.12.2007 gar
nicht anmelden muss. Deshalb ist es ratsam, möglichst bald eine
Anmeldung vorzunehmen.
4) Die einfachste und billigste Lösung ist die Gewerbeanmeldung
der BetreuerIn als "Selbstständige PersonenbetreuerIn" beim
Gründerservice der Wirtschaftskammer. Die BetreuerIn muss
StaatsbürgerIn eines EU-Landes sein und einen Geschäftssitz in
Österreich haben. Das Hilfswerk empfiehlt den Mustervertrag des
Wirtschaftsministeriums, der auf www.hilfswerk.at zum Download zur
Verfügung steht.
5) Laut Gesetz gibt es auch noch die Möglichkeit, dass die
BetreuerIn im Haushalt des/der Betroffenen angestellt wird, jedoch
ist diese Alternative derzeit nicht zu empfehlen, weil der
gesetzliche Mindestlohn noch unklar ist (wird derzeit noch
verhandelt). Ähnliches gilt für die Variante, dass
24-Stunden-BetreuerInnen bei einem Träger wie dem Hilfswerk
angestellt sind. Deshalb bietet das Hilfswerk derzeit keine
24-Stunden-Betreuung an.
In vielen Fällen ist eine 24-Stunden-Betreuung jedoch gar nicht
nötig. Es lohnt sich daher das Hilfswerk zu kontaktieren und einmal
unverbindlich anzufragen, wie eine Unterstützung durch mobile Dienste
erfolgen kann.
Die Möglichkeiten der Förderungen sind auf www.hilfswerk.at
ebenfalls ausführlich dargestellt, auch wenn noch nicht alle
Förderungen endgültig entschieden sind. Einige Bundesländer, wie zB
Niederösterreich planen nämlich auch Personen zu unterstützen, die
durch die vom Bund vorgesehenen Einkommens- und Vermögensgrenzen
nicht gefördert werden würden. Zusätzlich zur Website hat das
Hilfswerk auch noch eine Telefon-Hotline eingerichtet: 0810 820 024.
(Mo-Do 10-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr, zum Ortstarif aus ganz Österreich).
Nachbesserungen notwendig
"Die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung ist zwar nicht optimal
gelöst, aber ein wichtiger erster Schritt", sagt Hilfswerk-Präsident
Othmar Karas. "Bei den Förderungen muss jedoch noch kräftig
nachgebessert werden. Da sind einige Dinge unbefriedigend, ungerecht
und bieten Fehlanreize im System. Mit der an sich begrüßenswerten
Ausdehnung auf die Pflegestufen 3 und 4 sowie die ausschließliche
Förderung von Vollvarinaten der 24-Stunden-Betreuung ist die
Situation entstanden, dass jene, die die Betreuung - oft unter
größten Entbehrungen - selbst auf sich nehmen, in bestimmten Fällen
weniger gefördert werden als jene, die sich fremde Hilfe
organisieren. Ich fordere daher alle verantwortlichen Politiker auf,
wieder den Weg zu den Fachleuten zu finden, die sich bereits in den
zahlreichen Arbeitsgruppen sehr nützlich eingebracht haben.", so
Karas abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Harald Blümel Österreichisches Hilfswerk Bundesgeschäftsstelle Tel.: 01 / 40442 - 12 Mobil: 0676 / 8787 60203 mailto:[email protected] www.hilfswerk.at
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