- 08.08.2007, 12:44:16
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ARBÖ: Verkehrsstrafen in Italien seit Freitag drakonisch erhöht
Gefängnis für Alkolenker - Höhere Strafen bei Verstoß gegen Tempolimits, Handy-Vorschrift
Wien (OTS) - Italienurlauber aufgepasst: Mitten im heißesten
Urlaubsmonat August ("Ferragosto") hat Italien die Strafen für
Verkehrsdelikte saftig erhöht. "Seit vergangenen Freitag, 6. August,
gelten bei Verstößen gegen Tempolimits, Handy- und
Alkoholvorschriften drakonische Strafen, bei Alkoholisierung sogar
Gefängnisstrafen. Davon betroffen sind auch Urlauber, die sich nicht
an die Gesetze halten", warnt Mag. Christian Neubauer, Leiter der
ARBÖ-Rechtsabteilung.
Tempolimits: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40
bis 60 km/h übertrifft, zahlt 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der
Entzug des Führerscheins für drei bis sechs Monate (bisher: ein bis
drei Monate). "Auch Ausländern wird der Führerschein von der
italienischen Polizei entzogen. Das Dokument wird anschließend nach
Österreich geschickt, wo man wieder fahren darf", schildert Mag.
Neubauer. In Italien selber darf man während dieser drei bis sechs
Monate aber nicht fahren. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h
überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein
wird ein halbes bis ganzes Jahr entzogen.
Handy: Wer ohne Freisprechanlage beim Telefonieren mit dem Handy
erwischt wird, zahlt 148 bis 594 Euro (bisher 70 bis 285) und bekommt
nach wie vor fünf Schlechtpunkte abgezogen. Wer sich innerhalb von
zwei Jahren mit diesem Delikt zweimal erwischen lässt, verliert für
ein bis drei Monate den Führerschein.
Alkohol: Wer hinter dem Steuer mit einem Alkoholisierungsgrad
zwischen 0,5 und 0,8 g/l aufgehalten wird, zahlt 500 bis 2.000 Euro
und muss eine Haftstrafe von bis zu einem Monat absitzen. Darüber
hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate entzogen. Liegt
die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 g/l sind es 800 bis 3.200
Euro und Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten. Der Führerschein ist 6
bis 12 Monate futsch. Wer über 1,5 g/l intus hat, muss 1.500 bis
6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der
Führerschein ist für ein bis zwei Jahre weg.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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